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1. |
Der
Anzahlungsbetrag ist nicht mit entsprechendem
Baufortschritt oder Materialerwerb abgesichert und der
Bauunternehmer verschwindet nach Erhalt der Anzahlung
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In
solchen Fällen wird gerne zunächst ein „rosario“ von
Problemsituationen vorgeschoben für welche man doch
Verständnis haben müsse.
Besondere Gefährdung beim „Bauunternehmerfreund“, erst
kürzlich gegründeten Firmen oder deutschen Zeitgenossen
mit „perfekten“ Fähigkeiten und Ausbildung.
Vertrauen Sie lieber auf Empfehlungen vor Ort langjährig
tätiger Architekten oder Bauunternehmer mit guten
Referenzobjekten mit der Möglichkeit direkter
Bauherrenbefragung.
Besser ist es wenn Sie haben den Bauvertrag von einem
fachkundigen Rechtsanwalt sicher haben gestalten lassen,
als erst nach praktischem Stillstand am Bau einen solchen
einschalten zu müssen. |
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2. |
Es
wurde kein Fixpreis vereinbart
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Haben
Sie dann kleinere Veränderungen ohne genaue schriftliche
Veränderung vorgenommen führt eine damit einhergehende
Kostenexplosion oft zum nachhaltigen Streit und mitunter
zur Paralysierung des Bauvorhabens.
Hierbei ist zu beachten, dass in spanischen
Kostenvoranschlägen die Preisfixierung oft per gebaute
Fläche erfolgt. |
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3. |
Zahlungsplan und Zahlungsfristen sind nicht ausreichend
konkretisiert
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In
diesem Fall werden vom Bauunternehmer gerne
Personalkapazitäten zu aktuell attraktiveren Baustellen
abgezogen.
Sie tragen dann den Verspätungsschaden, namentlich dann
wenn keine pauschalen Schadensbeträge pro Verspätungstag
vertraglich fixiert sind. |
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4. |
Der
Bauunternehmer hat die gesetzlich vorgeschriebene
Haftpflichtversicherung nicht abgeschlossen
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Ist
der Bauunternehmer dann plötzlich verschwunden oder die
Firma illiquide oder aufgelöst, trägt der Bauherr in der
Praxis die gesamten Zusatzkosten.
Praktische Sicherheit bietet hier die nachgewiesene
Bauunternehmerversicherung. |
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5. |
Verteuerung durch mindere Bauqualität
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Eine
Möglichkeit den Unternehmergewinn zu Lasten der Bauherren
zu erhöhen, besteht im Ankauf minderer Materialqualität,
beispielsweise bei Fliesen.
Hier kann eine bestimmte Sorte oder Mindestpreisklasse
vereinbart werden. |