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Eine in Spanien häufige
Situation:
Anstatt ihren Bau fertigzustellen, ist es für den Bauunternehmer attraktiver
parallel andere Aufträge anzunehmen und der mit ihnen vereinbarte
Baufertigstellungstermin wird, - mit immer neuen Ausreden – hinausgezögert.
Was können Sie tun?
Haben sie im Bauvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart, etwa mit 100 € täglich
oder 1.000 € wöchentlich, dann ist die Rechtslage klar und ihnen steht ein
entsprechender Anspruch zu.
Gibt es keine vertragliche Vereinbarung dann ist ein solcher Verspätungsschaden
aus den spanischen Gesetzen nicht direkt ableitbar.
Erst bei erheblichen Überschreitungen des Fertigstellungstermins für Neubau oder
Erweiterungsbau der Finca in Spanien, also bei wochen- oder monatelanger
Verzögerung der Baufertigstellung springt die spanische Rechtssprechung mit dem
Zugestehen eines Schadenersatzanspruches ein. |