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Die
Rechtssicherheit steht im Vordergrund, eine
Preisplausibilitätsprüfung ist möglich.
Bei einem Baugrundstück oder einer Immobilie mit
Eigentümergemeinschaft sind quantitativ mehr Unterlagen zu prüfen:
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Erwerbsurkunde
der Verkäufer oder Grundbuchauszug |
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Privater Kauf-
oder Optionsvertrag, soweit bereits abgeschlossen |
Sinnvollerweise
sollte jeder, auch privater, Kaufvertragsabschluss erst nach
anwaltlicher Beratung und Vorlage folgender weiterer Unterlagen
erfolgen.
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Grundsteuerzahlungsnachweis |
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Teilungserklärung, wenn Eigentümergemeinschaft |
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Bewohnbarkeitsbescheinigung bei Neubauten und Landhäusern |
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Grundsteuerzahlungsnachweis |
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Lageplan |
Der Mehrwert einer
guten Beratung beim Immobilienkauf liegt in einer vorausschauenden
Einbeziehung von Wiederverkaufs- und Rechtsnachfolgethematik mit
hohen Steuereinsparpotentialen.
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