Nicht die
punktuelle Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei verschafft
einem Mandanten den optimalen Ertrag/Vermögensvorteile aus
dieser Zusammenarbeit, sondern die kontinuierliche.
Unternehmer mit „Hausanwalt“ wissen dies.
Vergleichbar ist insoweit eine Immobilieninvestition in
Spanien. Ebenso wie das Projekt „Unternehmen“ hat das Projekt
„Spanienimmobilie“ einen Lebenszyklus den es rechtlich und
steuerlich optimal zu gestalten gilt.
Der Lebens- und Beratungszyklus einer Spanienimmobilie
Der persönliche Lebenszyklus einer Liegenschaft in Spanien
erstreckt sich von Erwerbsvorgang über die Nutzungszeit bis
zum Verkauf oder der Rechtsnachfolge im Erbwege. Der
Beratungszyklus beginnt mit der informellen Auswahl einer
konkreten Immobilie welche erworben werden soll.
Die nach spanischem Recht bereits bestehende
Rechtsverbindlichkeit jedes privaten Kaufvertrages macht es
erforderlich bereits vor dem privaten Vertragsschluss sowohl
die konkrete Prüfung dieses Immobilienerwerbes wie auch die
langfristig strategischen Überlegungen zur Steuer- und
Rechtsgestaltung zu tätigen.
Die
richtigen Fragen und Anworten zum richtigen Zeitpunkt
Die
massgeblichen Beratungsphasen können wie folgt festgehalten
werden:
1. |
Vor
Abschluss des privaten Kaufvertrages
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1.1 |
Strategische Überlegungen
- wer erwirbt?
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1.2 |
Rechtssicherheit des Erwerbsvorganges
- Grundbuchprüfung, Absicherung der Anzahlung
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2. |
Realisierung des Notarvertrages
- Hypothekenfinanzierung
- Prüfung Vertragsinhalte
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3. |
Rechtsgestaltung Bau- oder Nutzungszeit
- Architekten- und Bauvertrag
- Ferienvermietung
- Nutzungsvereinbarung
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4. |
Verkaufsvorbereitung oder erbrechtliche Nachfolge
- Vollmachtserteilung
- Erbschaftssteueroptimierung
- Testamentsabänderung, Wohnsitznahme
- Vermeidung nicht erwünschter Pflichtteilsrechte
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5. |
Verkauf oder Erbschaftsannahme
- Preis- und Wertfixierung
- Berücksichtigung von Haciendakontrollwert
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Berücksichtigung mehrerer nationaler Rechts- und
Steuerordnungen
Die
Besonderheit bei Auslandsimmobilien besteht regelmässig darin,
dass kontinuierlich mehrere Rechtsordnungen zur
berücksichtigen sind. Diejenige der Nationalität des
Erwerbers, diejenige von dessen Steuerwohnsitz sowie diejenige
des Lageortes der Immobilie.
Besonderheiten ergeben sich hier aus deren Ineinandergreifen
und der konkreten Handhabung von Praxisfragen.
Mit rein theoretischer Abhandlung kommt man hier oft nicht zum
Ziel.
Dies betrifft etwa die spanische Praxis der Unterverbriefung
oder die, - nach internationalem Privatrecht -, eigentlich
nicht erforderliche notarielle Erbschaftsannahme in Spanien.
Auch die Wertfestlegung bei Kaufverträgen unter Verwandten
sowie bei der Erbschaftsannahme macht Praxiswissen
unabdingbar.
Beispielhaft einige Leitlinien für die Rechtsgestaltung
Jeder Einzelfall erfordert seine spezifische Bearbeitung.
Jenseits von dieser „Binsenwahrheit“ hier noch einige
Leitlinien zur Rechts- und Steuergestaltung bei
Spanienvermögen
1. |
Beziehen sie potentielle Rechtsnachfolgen bereits im
Erwerbsvorgang mit ein
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2. |
Beschaffen Sie sich bei Bauvorhaben offizielle Rechnungen
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3. |
Sorgen Sie mit formwirksamen Vollmachten vor für
Wechselfälle des Lebens
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4. |
Überprüfen Sie die bisherige Testamentsgestaltung unter
Einbeziehung des Spanienvermögens
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