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Optimale Vermögensgestaltung bei Spanienvermögen:
Was Sie von einer spezialisierten Anwaltskanzlei erwarten können
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strichel_hori

Nicht die punktuelle Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei verschafft einem Mandanten den optimalen Ertrag/Vermögensvorteile aus dieser Zusammenarbeit, sondern die kontinuierliche.
Unternehmer mit „Hausanwalt“ wissen dies.
Vergleichbar ist insoweit eine Immobilieninvestition in Spanien. Ebenso wie das Projekt „Unternehmen“ hat das Projekt „Spanienimmobilie“ einen Lebenszyklus den es rechtlich und steuerlich optimal zu gestalten gilt.

Der Lebens- und Beratungszyklus einer Spanienimmobilie

Der persönliche Lebenszyklus einer Liegenschaft in Spanien erstreckt sich von Erwerbsvorgang über die Nutzungszeit bis zum Verkauf oder der Rechtsnachfolge im Erbwege. Der Beratungszyklus beginnt mit der informellen Auswahl einer konkreten Immobilie welche erworben werden soll.

Die nach spanischem Recht bereits bestehende Rechtsverbindlichkeit jedes privaten Kaufvertrages macht es erforderlich bereits vor dem privaten Vertragsschluss sowohl die konkrete Prüfung dieses Immobilienerwerbes wie auch die langfristig strategischen Überlegungen zur Steuer- und Rechtsgestaltung zu tätigen.

Die richtigen Fragen und Anworten zum richtigen Zeitpunkt

Die massgeblichen Beratungsphasen können wie folgt festgehalten werden:

1.

Vor Abschluss des privaten Kaufvertrages
 

1.1

Strategische Überlegungen
- wer erwirbt?
 

1.2

Rechtssicherheit des Erwerbsvorganges
- Grundbuchprüfung, Absicherung der Anzahlung
 

2.

Realisierung des Notarvertrages
- Hypothekenfinanzierung
- Prüfung Vertragsinhalte
 

3.

Rechtsgestaltung Bau- oder Nutzungszeit
- Architekten- und Bauvertrag
- Ferienvermietung
- Nutzungsvereinbarung
 

4.

Verkaufsvorbereitung oder erbrechtliche Nachfolge
- Vollmachtserteilung
- Erbschaftssteueroptimierung
- Testamentsabänderung, Wohnsitznahme
- Vermeidung nicht erwünschter Pflichtteilsrechte
 

5.

Verkauf oder Erbschaftsannahme
- Preis- und Wertfixierung
- Berücksichtigung von Haciendakontrollwert
 

Berücksichtigung mehrerer nationaler Rechts- und Steuerordnungen

Die Besonderheit bei Auslandsimmobilien besteht regelmässig darin, dass kontinuierlich mehrere Rechtsordnungen zur berücksichtigen sind. Diejenige der Nationalität des Erwerbers, diejenige von dessen Steuerwohnsitz sowie diejenige des Lageortes der Immobilie.
Besonderheiten ergeben sich hier aus deren Ineinandergreifen und der konkreten Handhabung von Praxisfragen.

Mit rein theoretischer Abhandlung kommt man hier oft nicht zum Ziel.

Dies betrifft etwa die spanische Praxis der Unterverbriefung oder die, - nach internationalem Privatrecht -, eigentlich nicht erforderliche notarielle Erbschaftsannahme in Spanien. Auch die Wertfestlegung bei Kaufverträgen unter Verwandten sowie bei der Erbschaftsannahme macht Praxiswissen unabdingbar.

Beispielhaft einige Leitlinien für die Rechtsgestaltung

Jeder Einzelfall erfordert seine spezifische Bearbeitung. Jenseits von dieser „Binsenwahrheit“ hier noch einige Leitlinien zur Rechts- und Steuergestaltung bei Spanienvermögen
 

1.

Beziehen sie potentielle Rechtsnachfolgen bereits im Erwerbsvorgang mit ein
 

2.

Beschaffen Sie sich bei Bauvorhaben offizielle Rechnungen
 

3.

Sorgen Sie mit formwirksamen Vollmachten vor für Wechselfälle des Lebens
 

4.

Überprüfen Sie die bisherige Testamentsgestaltung unter Einbeziehung des Spanienvermögens
 

strichel_hori

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