» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Ersteigerung einer Mallorca-Immobilie  zurück
strichel_hori


Diesen Service können wir Ihnen sowohl für die Ersteigerung ihrer privaten Ferienimmobilie auf Mallorca wie auch dann anbieten, wenn Sie sich ein neues Geschäftsfeld des An- und Verkaufes von Immobilien auf Mallorca eröffnen möchten, welche Sie aus Zwangsversteigerungsverfahren erworben haben.

Fünf Bausteine unserer Tätigkeit:

Zwar gestaltet sich aufgrund einer Gesetzesänderung die systematische Sondierung aus der Zwangsversteigerung angebotener Immobilien deshalb heute schwieriger, da keine Veröffentlichungspflicht im Amtsblatt mehr besteht.

Die preisattraktivsten Immobilienangebote sind daher nur noch über Aushänge  bei den örtlichen Gerichten zugänglich. Hier allerdings können wir Ihnen eine jeweils mindestens einmalige wöchentliche Sondierung bei allen Gerichten Mallorcas garantieren.

Der zweite Baustein unseres Ersteigerungsservice besteht in der Mitwirkung am konkreten Versteigerungsverfahren in ihrer Vertretung dann wenn Sie sich hierzu betreffend ein konkretes Haus oder auch Eigentumswohnung entschieden haben.

Die Teilnahmeberechtigung am konkreten Versteigerungsvorgang setzt dann die vorherige Einzahlung von 30 % des vom Gutachter geschätzten Immobilienwertes voraus.

Ein dritter Baustein ist quasi optional und nicht zwingender Bestandteil des Ersteigerungsverfahrens.

Dieser umfasst die perspektivische rechtliche und steuerliche Beratung wer die Immobilien sinnvollerweise erwerben soll, - etwa direkt die Nachfolgegeneration oder eine zu gründende Gesellschaft -, und unterliegt einer eigenen Honorarvereinbarung.

Baustein vier betrifft den Wiederverkauf der im Zwangsversteigerungsverfahren erworbenen Immobilie.
Dieser ist vor allem dann aktuell wenn Sie sich geschäftlich dem An- und Wiederverkauf von im Zwangsverfahren erworbenen Immobilien widmen.

Zusammengefasst ergeben sich mithin folgende vier Bausteine unserer Tätigkeit:
 

Baustein 1:

Sondierung von Ersteigerungsobjekten

Baustein 2:

Vertretung im Ersteigerungsverfahren

Baustein 3:

Beratung zur steueroptimierten Rechtsgestaltung und deren Realisierung (optional)

Baustein 4: Wiederverkaufsorganisation der ersteigerten Immobilie (optional)

Baustein 5:

Einzelnachweis geeigneter Objekte nach Übermittlung entsprechender Rahmendaten: pro Objekt 350 €, bei Ersteigerung 4 % des Kaufpreises

Honorargestaltung

Betreffend die Bausteine 1 und 2 können wir Ihnen hier folgende zwei Varianten jeweils zzgl. USt anbieten:
Variante 1:
Pro Sondierungsmonat 1.500,- €, bei erfolgter Ersteigerung 3 % des Kaufpreises.
Variante 2:
Pro Sondierungsmonat 1.000,- €, bei erfolgter Ersteigerung 5 % des Kaufpreises.


Beschreibung der gewünschten Immobilie

Neben dem Auswahlkriterium der möglichst günstigen Preis/Wert Relation empfiehlt sich natürlich die Angabe bestimmter Parameter betreffend die zu ersteigernde Immobilie.
Beispielhaft seien hier genannt:
Lage, z.B. Region; Stadt- oder Landhaus, z. B.  Meernähe; Größe; Ausstattung, z.B. Schwimmbad; Preisbereich u.a..

Andererseits ist eine gewisse Flexibilität beim späteren Umgang mit dem Anforderungskatalog von Vorteil um bei besonders preisgünstigen Objekten auch schnell „zuschlagen“ zu können.

Bei Interesse Ihrerseits schicken Sie uns einfach ein Fax oder email
 

strichel_hori

  © webDsign.net