1.
Im Regelfall trägt der Verkäufer als Auftraggeber in Spanien die
Maklergebühren.
2.
In der Rechtspraxis werden die Maklergebühren durch Aufschlag
auf den vom Verkäufer gewünschten Verkaufspreis
vom Käufer getragen.
3.
Wer vom spanischen Makler mit Genugtuung erfährt, dass
die Maklergebühren vom Verkäufer getragen werden,
kann im Regelfall davon ausgehen, dass der Makler, - logischerweise
-, vorrangig auch die Verkäuferinteressen vertritt.
4.
Die Maklergebühren üblicherweise 5 % bis 6 % des Verkaufspreises.
5.
Für ca. 1 % des Verkaufspreises können Sie beim
Immobilienkauf Rechtssicherheit und, - bei qualifizierter
Beratung -, Rechts- und Steueroptimierung durch anwaltliche
Beratung und Begleitung sichern.
6.
Maklergebühren werden regelmässig mit Abschluss
des Notarvertrages fällig.
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