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Die hier einschlägige gesetzliche Regelung findet sich
im Art. 20 Absatz 2 Buchstabe c des spanischen Erbschafts-
und Schenkungssteuergesetzes.
Demnach ist spanisches Betriebsvermögen für Ehegatten
und Abkömmlinge ohne Höchstgrenze zu 95 % erbschaftssteuer-
und bei Einhaltung weiterer Rahmenbedingungen auch schenkungssteuerfrei.
Letzteres gilt insbesondere dann, wenn der Übergeber
die Altersgrenze von 65 Jahren überschritten hat.
Wie häufig, steckt auch hier der Teufel
im Detail.
So darf das übernommene und ererbte spanische Betriebsvermögen
beispielsweise nach Übernahme binnen eines Zeitraumes
von zehn Jahren nicht weiterveräußert werden, ohne
zur Nachversteuerung herangezogen zu werden.
Für Rechtsnachfolger mit eigenem Steuerwohnsitz in Deutschland
eine positive Nachricht: Auch diese können die aufgezeigten
Steuerbegünstigungen bei spanischem Betriebsvermögen
für sich in Anspruch nehmen.
Fazit: Die Rechtsnachfolge in spanisches Betriebsvermögen
kann sehr steuergünstig gestaltet werden, bedarf aber
einer detaillierten konkreten Begutachtung um vor unangenehmen
Überraschungen gefeit zu sein.
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