| Wer in der Urlaubszeit zur Unterzeichung
eines Time Sharing oder Zeitanteilwohnrecht verleitet wurde
und daran nicht festhalten will, hat nach Umsetzung einer entsprechenden
EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz um so bessere Chancen aus
dem Vertrag herauszukommen, je schneller er reagiert.
Eine Vielzahl der Verträge nämlich werden den gesetzlichen
Anforderungen nicht gerecht.
Insbesondere müssen die Vertragstexte über die
Rücktrittsrechte ebenso informieren, wie sie über
die Folgekosten aufklären müssen.
Fazit: Je schneller die Reaktion, desto besser die Chancen
wieder aus dem Vertrag herauszukommen.
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