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Die meist vorausgesetzte vorherige Bewertung des verkehrswertes
erfolgt durch eine spanische Gutachtergesellschaft, Kostenanhaltspunkt:
300 700 €.
Als grundbuchrechtliche Absicherung kennt das spanische Recht
nur die Hypothek. Diese kann einerseits durch notariellen
Vertrag zwischen Eigentümern und Gläubigern grundsätzlich
bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor dem Notar
bestellt werden. Möglich ist allerdings auch die Vertretung
durch eine notariell bevollmächtigte Person oder durch
einen Vertreter ohne nachgewiesene Vertretungsvollmacht bei
späterer Ratifizierung, Art. 1259 Cc.
Die vereinfachte Alternative ist diejenige der Bestellung
einer einseitige Hypothek durch den Eigentümer und Darlehnschuldner.
Die nunmehrige Tauglichkeit der Spanienimmobilie zur Absicherung
eines deutschen Bankdarlehns kann nicht zuletzt auch ein Verkaufsargument
sein.
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