Die Unsicherheit über den tatsächlichen Wert spanischer
Immobilien hemmt konkrete Entscheidungen namentlich beim An- und
Verkauf dieser Immobilien.
Multipliziert wird diese Unsicherheit durch das Spanien eigene
Bewertungschaos von Katasterwert , realer Wert,
Finanzamtskontrollwert, letzterer wiederum mit nach Regionen
unterschiedlichen Berechnungsmethoden.
Wer praktische Sicherheit haben möchte beauftragt am besten eine
der grossen Schätzgesellschaften in Spanien welche zentral auch
mit der Vergleichswertmethode unter Einbeziehung realer
Verkaufspreise vergleichbarer Objekte arbeiten und auch von
allen spanischen Bankinstituten in Anspruch genommen werden.
Wann nun ist für Sie die Beschaffung eines solchen
Schätzgutachtens sinnvoll?
Hier haben wir Ihnen die wesentlichen Situation aus unserer
Praxis als Anwaltskanzlei in Spanien zusammengefasst.
1. Verkäufer zur Fixierung des Verkaufspreises
2. Käufer vor endgültiger Entscheidung zum Ankauf
3. Miterben als Basis einer gerechten
Erbauseinandersetzung
4. Banken vor der Kreditvergabe
5. Familien mit Spanienvermögen vor der
Rechtsnachfolgeerstellung
6. Gläubiger vor der Vollstreckung in Spanienimmobilien
7. Ehepartner im Rahmen der Zugewinnberechnung
8. Pflichtteilsberechtigte in Vorbereitung der
Anspruchsgeltendmachung
Die Beschaffung dieser Schätzgutachten können Sie auch über
unsere Kanzlei in Auftrag geben und abwickeln lassen.
Dann klicken Sie hier zum Zugang
zum entsprechenden Online-Beschaffungsformular
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
e-mail:
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