Als Eigentümer einer Immobilie in Spanien mag es zunächst
nicht all zu sehr ins Gewicht fallen wenn nicht alle
Gebäudeteile über eine Baugenehmigung verfügen oder gar die
gesamte Finca nicht im Grundbuch eingetragen.
Ganz anders aber dann wenn das Haus in Spanien nun aber
verkauft werden soll. Oft ist es dann die finanzierende Bank
des Käufers welche die Darlehensvergabe an den Käufer an der
fehlenden Gebäudeeintragung im Eigentumsregister scheitern
lässt. Ein Rechtsstreit unter den Kaufvertragsparteien ist
dann die in der Praxis häufige Folge.
Eine rechtzeitige Prüfung der Verkaufsreife mit Einholung
eines Grundbuchauszuges kann dies vermeiden. Weitere Details
zu spanischen Grundbucheintragung finden Sie unter
www.spanien-grundbuchauszug.de
.
Bei alledem gilt es zu bedenken: Jeder aktuelle Eigentümer
einer Immobilie in Spanien ist zugleich auch ein potenzieller
Verkäufer. Und ein verkaufsreifes Haus ist erheblich mehr wert
als ein zu legalisierendes.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
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