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Allerdings steuerlich ist das nicht unbedingt sinnvoll, denn
unter diesem Gesichtspunkt wird in Spanien ein
Immobilientausch wie der Verkauf einer und der Kauf einer
anderen Immobilie eingestuft.
Wird hingegen die Eigentumsübertragung nicht so vollzogen und
gleichwohl, vertraglich abgesichert, mit Privatvertrag unter
Bestimmung der Anwendbarkeit des spanischen Rechtes, die
Hausnutzung getauscht, kann dies finanziell verträglicher
erfolgen.
In Form eines Niessbrauchs- oder Wohnrechtes kann ein solches
Nutzungsrecht auch im jeweiligen Land grundbuchrechtlich
abgesichert werden.
Gleichwohl verbleiben Restrisiken.
Denkbar ist auch die Einräumung von Optionsrechten.
Haben Sie sich bereits grundsätzlich auf einen Wohnungstausch
über die Ländergrenzen hinweg geeinigt, sollte sich auch ein
jeweils individuell angepasster Weg der rechtlichen
Absicherung oder ohne grossen Steueranfall finden lassen.
Wird der Wohnungstausch als Immobilienmakler vermittelt, ist
jedenfalls eine spezifische schriftliche Honorarvereinbarung
empfehlenswert.
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