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Der spanische Grundbuchauszug:
Die zentrale Informationsquelle jeder spanischen
Immobilienrechtsangelegenheit |
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Der Registereintrag in Spanien wird nicht nur beim
Immobilienverkauf benötigt, weit gefehlt.
Der Grundbucheintrag stellt eine notwendige
Ausgangsinformation für alle Rechtsangelegenheiten mit
Immobilienbezug dar, etwa wenn die eigene Grundstücksgrösse
herausgefunden werden soll, die Namen der Nachbarn, die
Belastung mit Hypotheken oder die aktive Nutzung zur
Darlehensabsicherung ansteht. Heutzutage sichern auch deutsche
oder österreichische Banken ihre Darlehen über spanische
Immobilien ab.
Im Vorfeld von Titelvollstreckungen ist ebenso nach
Grundbuchauszügen zu fahnden wie bei der Suche nach weiterem
Nachlassvermögen in Spanien. So spielt der spanische
Grundbuchauszug praktisch auch bei jedem Erbfall mit
Spanienbezug eine zentrale Rolle.
Zunächst wird meist eine nota simple oder ein einfacher
Grundbuchauszug beantragt.
Ist sodann auch die Immobiliengeschichte von Interesse, so
bedarf es einer erweiterten Grundbuchinformation per
certificacion literal mit Grundbuchblattkopie inklusive allen
Eintragungen; des historischen Grundbuchauszuges.
Ein erfahrener Immobilienrechtler in Spanien entnimmt dieser
Informationsquelle ein Mehr an Information als diese auf den
ersten Blick hergibt.
So weisen Fristen steuerlicher Haftung auf zunächst nicht
erwähnte Eintragungsvorgänge und Eintragungsdaten hin.
Auch sind dem Experten Sicherheit und rechtliche Relevanz
bestimmter Inhalte vertraut.
Die angegebene Grundstücksgrösse muss durchaus nicht mit der
tatsächlichen übereinstimmen.
Auch hat das spanische Grundbuch insoweit keinen Beweiswert.
Die Hinweise auf Nachbarn können Rechtssituationen längst
vergangener Zeiten wiederspiegeln. Aber Sie sind oft ein
nützlicher Hinweis zur Erkundung der aktuellen Nachbarn,
bedeutsam etwa wenn Grundstücksflächen zum Erreichen der
notwendigen Grundfläche für eine Bebauung von einem Nachbarn
hinzuerworben werden müssen.
Angegebene Hypothekendarlehenslasten können längst getilgt
sein.
Eingetragene Pfändungen, - embargos -, können darauf
hindeuten, dass der Eigentümer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht nachkommt.
Oftmals ist übrigens der Eigentümerfamilie selbst unklar wer
denn als Eigentümer im spanischen Grundbuch eingetragen ist.
Beide Ehegatten? Und auch die Kinder?
Eine nötige Ausgangsinformation für jede
Rechtsnachfolgeregelung, aber auch bei Absicherung gegen
potenzielle Gläubigerzugriffe oder zur Vorbereitung von
künftiger Verkäufen.
Während einfache Auszüge aus dem Eigentumsregister innerhalb
von zwei Tagen beschaffbar sind, muss man bei historischen
Auszügen mit zirka zwei Wochen rechnen.
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