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Bereits seit
vielen Jahren ist die private Ferienvermietung auf den
Balearen Zankapfel und Politikum gleichermassen.
Geschützt werden soll die Hotelerie vor illegaler Konkurrenz,
der Fiskus vor Vermietungsgeschäften vorbei an der
Steuerbehörde und der Gast und Mieter privater
Ferienwohneinheiten vor einem zu niedrigen Qualitätsstandard.
Letzteres betont der balearische Gesetzgeber namentlich in den
Gründen für die Schaffung des Balearengesetzes 2/2005 vom
22.03.2005. Mit diesem Regionalgesetz wurde der Grundstein für
die Registrierungspflicht von Ferienunterkünften in
freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen soweit diese über
Tourismusagenturen oder das Internet vermarktet werden.
Ohne vorherige Registereintragung sind solche Vermietungen
illegal und es drohen Verwaltungsstrafen.
Diesen Umstand wiederum hat sich nun eine Münchener
Anwaltskanzlei zunutze gemacht, um per Massenabmahnungen von
im Internet registrierten Ferienvermietungsanbietern
Anwaltsgebühren u.a. zu „erpressen“.
Die juristische Gesamtsituation ist allerdings in vielen
Teilaspekten nach wie vor intransparent.
Für Doppelreihenhäuser gibt es eine Klausel der
Einzelfallbeurteilung. Wer nicht über Tourismusagenturen oder
das Internet vermarktet, wird nicht vom Anwendungsbereich des
Gesetzes erfasst. Es gelten die sonst anwendbaren Mietgesetze.
Wer seine Registrierung betreiben möchte, sieht sich mit
Detailanforderungen konfrontiert, an welchen letztlich alle
Mühe der legalen Vermietung scheitern kann.
Bevor man sich nun in einem derartigen Antragsprozess begibt,
empfiehlt es sich, die konkrete eigene Wohnsituation
dahingehend fachlich prüfen zu lassen, welcher gesetzlichen
Regelung man mit seiner Immobilie denn konkret überhaupt
unterliegt.
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