» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Immobilienkauf in Spanien Vertragschecks per Fax oder E-Mail,
im Bedarfsfall auch übers Wochenende
 zurück
strichel_hori


„Ich habe den Vertrag in spanischer Sprache unterschrieben, obwohl ich ihn nicht lesen konnte“.
Diese Worte vernimmt man erstaunlich häufig in einer auf Spanien spezialisierten Anwaltskanzlei, meist dann wenn sprichwörtlich „Das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist“.

Beim Maklerauftrag wird gerne die Exklusivität oder eine dem Makler auch ohne Vermittlung zugesicherte Summe übersehen.

Beim privaten Immobilienkaufvertrag in Spanien gerät die Anzahlung leicht in Gefahr, namentlich bei Ankäufen vom Plan weg oder Fristfestlegungen welche die eigene Ergänzungsfinanzierung nur schwerlich realisieren lassen.

Beim notariellen Kaufvertrag von Fincas im ländlichen Raum bleibt oft ungeprüft, ob das Haus tatsächlich und vollumfänglich im Grundbuch eingetragen und rechtmässig errichtet wurde.

Häufig wird vom Vertragspartner, - im Hinblick auf andere tatsächliche oder vorgegebene -, Kaufinteressenten auf eine Zwangssituation zur schnellen Entscheidung hingearbeitet oder die Käuferseite bringt sich selbst wegen begrenzter Aufenthaltszeit in Mallorca, Menorca oder der Costa Blanca in Zugzwang.

Tatsächlich ist aber bei guter Organisation auch binnen kurzer Zeit der notwendige Rechtscheck realisierbar. Moderne Techniken wie Fax- und E-Mail machen dies möglich, im Bedarfsfall bei Vorabkontakt gegebenenfalls auch übers Wochenende. Gleichwohl empfiehlt sich natürlich eine nicht allzu überstürzte Entscheidung mit der Möglichkeit im Bedarfsfall auch Grundbuch oder Handelsregister zu kontaktieren. Dies ist als registrierter Nutzer per Internet meist binnen zwei Tagen machbar.

Sind einzelne Umstände oder Vertragsinhalte noch ungeklärt, - etwa auf wessen Namen die Immobilie steueroptimiert letztlich erworben werden soll -, so helfen entsprechende „Öffnungsklauseln“ im Vertrag.

Beliebt ist es auf Seiten professioneller Immobilienverkäufer in Spanien auch mit dem privaten Kaufvertrag Nebenkosten verbindlich dem Käufer zu überlasten. Dies gilt es natürlich zu vermeiden.

Ein vertraglicher Schnellcheck bedarf naturgemäss einer sicheren Kommunikation. Ein paralleler Kontakt per Fax/E-Mail und Telefon ist daher empfehlenswert.
 

strichel_hori

  © webDsign.net