Bei selbständigen erfolgten Hausinvestitionen oder
Übersiedlung nach Spanien oft im Anschluss an einen
Firmenverkauf in Deutschland.
Mit dem Firmenverkaufserlös wird die neue Existenz in Spanien
geplant. Doch die anwaltliche Erfahrung in Spanien zeigt, dass
gerade ein nicht komplett rechtlich und steuerlich
abgesicherter Firmenverkauf in Deutschland die Gläubiger des
Firmenverkaufspreises selbst in erhebliche
Existenzschwierigkeiten bringen kann.
Die typischen Problemlagen:
Der Restkaufpreis fliesst nicht wie vereinbart oder es stehen
plötzlich unerwartete Abwicklungskosten oder Steuern zur
Zahlung an.
Die Gründe für die Nichtzahlung des Firmenverkaufspreises
können sehr unterschiedlich sein. Die Bandbreite reicht von
einer rechtlich unvollständigen Absicherung bis zum
wirtschaftskriminellen Vorgehen seitens des Firmenverkäufers.
Mitunter werden hier schlicht Vertragsklauseln erfunden, indem
ein Vertrauter des Käufers als Zeuge für nicht vereinbarte
Vertragsinhalte fungiert.
Das Vertrauen des Firmenverkäufers wird oft dadurch
erschlichen, dass ein Kaufpreisteil schnell und unkompliziert
bezahlt wird.
Natürlich finden sich für einen Firmenkäufer immer gute
Gründe, den Kaufpreis zunächst nicht gleich in vollem Umfang
zu begleichen. schliesslich muss man sich ja Gewissheit über
die Wert- und Auftragspotentiale in der Folgezeit verschaffen
können.
Dagegen ist kaum etwas vorzubringen, umso weniger, wenn man
weiss, wie häufig in Spanien auch von Deutschen an Deutsche
nicht werthaltige Restaurationsbetriebe zu überhöhten Preisen
verkauft werden.
Zurück zum Firmenverkauf in Deutschland. zur Absicherung des
Verkäufers gibt es im Grunde zwei Wege:
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Verkauf bei reduziertem Kaufpreis, weitmöglichst ausgeschlossene
Haftung und sofortigem komplettem Kaufpreisfluss
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Umfassende rechtliche Absicherung des Restkaufpreises |
Ähnlich wie bei der Betriebsübernahme in Spanien, ist es beim
Firmenverkauf in Deutschland oft die Aussicht auf das
angenehmere Leben in Spanien, welche die Vorsichtsschwelle
absenkt und Fallen auftut.
In einer ungünstigen Lage bringt sich der Firmenverkäufer oft
dann, wenn weder die eigene Firmenfortführung noch der Verkauf
an andere Kaufinteressenten als realistische alternative
verbleiben.
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