» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


Rechtssicherheit beim Firmenverkauf in Deutschland
 - sichere Existenz in Spanien
 zurück
strichel_hori

Bei selbständigen erfolgten Hausinvestitionen oder Übersiedlung nach Spanien oft im Anschluss an einen Firmenverkauf in Deutschland.

Mit dem Firmenverkaufserlös wird die neue Existenz in Spanien geplant. Doch die anwaltliche Erfahrung in Spanien zeigt, dass gerade ein nicht komplett rechtlich und steuerlich abgesicherter Firmenverkauf in Deutschland die Gläubiger des Firmenverkaufspreises selbst in erhebliche Existenzschwierigkeiten bringen kann.

Die typischen Problemlagen:

Der Restkaufpreis fliesst nicht wie vereinbart oder es stehen plötzlich unerwartete Abwicklungskosten oder Steuern zur Zahlung an.

Die Gründe für die Nichtzahlung des Firmenverkaufspreises können sehr unterschiedlich sein. Die Bandbreite reicht von einer rechtlich unvollständigen Absicherung bis zum wirtschaftskriminellen Vorgehen seitens des Firmenverkäufers. Mitunter werden hier schlicht Vertragsklauseln erfunden, indem ein Vertrauter des Käufers als Zeuge für nicht vereinbarte Vertragsinhalte fungiert.

Das Vertrauen des Firmenverkäufers wird oft dadurch erschlichen, dass ein Kaufpreisteil schnell und unkompliziert bezahlt wird.

Natürlich finden sich für einen Firmenkäufer immer gute Gründe, den Kaufpreis zunächst nicht gleich in vollem Umfang zu begleichen. schliesslich muss man sich ja Gewissheit über die Wert- und Auftragspotentiale in der Folgezeit verschaffen können.

Dagegen ist kaum etwas vorzubringen, umso weniger, wenn man weiss, wie häufig in Spanien auch von Deutschen an Deutsche nicht werthaltige Restaurationsbetriebe zu überhöhten Preisen verkauft werden.

Zurück zum Firmenverkauf in Deutschland. zur Absicherung des Verkäufers gibt es im Grunde zwei Wege:
 

-

Verkauf bei reduziertem Kaufpreis, weitmöglichst ausgeschlossene Haftung und sofortigem komplettem Kaufpreisfluss
 

-

Umfassende rechtliche Absicherung des Restkaufpreises


Ähnlich wie bei der Betriebsübernahme in Spanien, ist es beim Firmenverkauf in Deutschland oft die Aussicht auf das angenehmere Leben in Spanien, welche die Vorsichtsschwelle absenkt und Fallen auftut.

In einer ungünstigen Lage bringt sich der Firmenverkäufer oft dann, wenn weder die eigene Firmenfortführung noch der Verkauf an andere Kaufinteressenten als realistische alternative verbleiben.
 

strichel_hori

  © webDsign.net