Bereits vor drei Monaten hat
die spanische Steuerverwaltung Post bekommen. Der Inhalt: Aufforderung
an die spanischen Steuerbehörden, die pauschale Ungleichbesteuerung
von nichtresidenten Immobilienverkäufern, - 35 % Besteuerung
auf den Verkaufsgewinn -, gegenüber in Spanien residenten
Immobilienverkäufern, nur 18 %ige Verkaufsgewinnbesteuerung
-, zu beenden.
Für uns kommt dies alles andere als überraschend.
Bereits in der vom Vizepräsidenten des Finanzgerichtes
Rheinland-Pfalz, Dieter Gebel wesentlich mitverfassten Medienerklärung
des Arbeitskreises / Forum für Erbschaftssteuer und Vermögensmanagement
Mallorca haben wir auf diese EU-Widrigkeit in der Besteuerung
hingewiesen. Weitere Ausführungen hierzu finden Sie im
Medienbeitrag Residenten bevorzugt
Spanische Einkommensteuer behandelt Nichtresidenten
EU-rechtswidrig".
Die aktuelle praktische Konsequenz für den nichtresidenten
Verkäufer: Zahlen Sie mit entsprechender Begründung
ausdrücklich auch nur den Residentensteuersatz von 18
% auf den Verkaufsgewinn. Ohne nichtdiskrimierende Neuregelung
wird die spanische Steuerverwaltung die Zahlung eines höheren
Steuersatzes als 18 % nicht durchsetzen können.
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