Seit 1984 Anwältin, hat Frau Ingeborg Copp-Menth bereits
reichhaltige Erfahrungsfelder mit den Studienfächern
Rechts- und Politikwissenschaften und Stationen in München,
Freiburg, Lausanne, Mexico-City und Würzburg.
Dort war sie zunächst auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin
an den Instituten für Völker- und Europa- wie auch
Arbeitsrecht sowie als Dozentin bei der Juristenausbildung
tätig.
Nach der Geburt von zwei Kindern erfolgte nunmehr die Weiterqualifizierung
zur Fachanwältin für Steuerrecht mit den aktuellen
Tätigkeitsschwerpunkten auf den Gebieten des Erb- und
Steuerrechtes mit begleitender Referententätigkeit auf
den Gebieten des Erbrechtes und der Vermögensnachfolge
für verschiedene Institutionen, zugleich ist sie Ansprechpartnerin
der Rechtsfällle mit Spanienbezug in der Kanzlei in Würzburg.
Ihre Spezialität: Die Bewältigung komplexer Vermögensnachfolgegestaltungen
unter Einbeziehung auch unternehmerischer Aktivitäten
und steuerlicher Aspekte.
Weiterhin widmet sich Frau Copp-Menth der rechtlichen und
steuerrechtlichen Beratung von Erbinnen, wobei sie bei Bedarf
zeitweise in deren Vertretung die gesellschaftliche Unternehmer-
oder Mitunternehmerfunktion übernimmt, um im Sinne der
Erbin die gewünschte längerfristige Vermögensstrukturierung
auf den Weg zu bringen.
Ihre typischen Arbeitsfelder finden Sie hier im Überblick.
- Optimierte Vermögensnachfolgegestaltung
- Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht
- Recherche und Zugang zu ererbtem Auslandsvermögen,
insbesondere Spanienvermögen
- Tätigkeit in Testamentsvollstreckerfunktion
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Management von Erbinnen
- Rechtsnachfolge bei landwirtschaftlichen Betrieben
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