Hypothekensteuer in Spanien
nur bei Bestellung der Hypothek für ein Kreditinstitut
Die Absicherung von Darlehen auf einer spanischen Immobilie ist zu einer
üblichen Finanzierungsform geworden. Praktisch besonders interessant ist dies in
Zeiten geringerer Zinssätze.
In der Vergangenheit war hier die Besteuerung auch des Löschungsvorganges ein
zusätzlicher Kostenfaktor. Zwischenzeitlich ist die Löschung aber ein
steuerfreier Vorgang.
Noch mit 1 % der Hypothekensumme steuerlich belastet ist in Spanien die
Hypothekenbestellung, Art. 11 Absatz 1 c.) ITP. Allerdings fällt diese
Besteuerung nur bei Hypothekenbestellung zugunsten eines Bankinstitutes an.
Bei privaten Hypothekengläubigern besteht auch Steuerfreiheit auch für den
Bestellvorgang
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor - Mallorca
Tel.: 0034 - 971 - 55 93 77
Fax: 0034 - 971 - 55 93 68
e-mail:
info@spanisches-immobilienrecht.eu
Internet:
www.spanisches-immobilienrecht.eu