Private Ferienvermietung auf den Balearen ist nun in 2009 wesentlich
erleichtert, die Regsitereintragung aber ist Voraussetzung der Legalität
Europäische Union und Wirtschaftskrise machen es möglich.
Mit der Verordnung Nummer 21107 des Consell de Turismo, Decreto 60/2009 vom 25.
September 2009 wurden die Anforderungen an die private Ferienvermietung sowohl
im erschlossenen städtischen Bereich wie auch im ländlichen Bereich neu
geregelt. Häuser jüngeren Errichtungsdatums im Aussenbereich sind allerdings von
der Ferienvermietung ausgeschlossen.
Bei Ferienvermietung im städtischen Wohnbebauungsbereich dürfen nur freistehende
Einfamilienhäuser touristisch vermietet werden wobei, so Art. 7 Absatz 2 der
Verordnung, die gesonderte Vermietung einzelner Zimmer untersagt ist.
Gleichwohl dürfte diese Neuregelung, die Erschließung vieler städtischer Häuser
auf Mallorca als legale Einkommensquelle durch touristische Vermietung eröffnen,
deren Finanzierung erleichtern und das Arbeitsfeld für Gestorias mit dem Angebot
der Organisation der touristischen Vermietung erweitern. Ähnliches gilt auch für
den ländlichen Bereich, hier allerdings namentlich mit der Voraussetzung der
Gebäudeerrichtung vor 1940 oder 1960.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine relativ einfache
Beantragung der Registereintragung erfolgen, der eine Kontrolle vor Ort binnen
zwei Monaten nach Dokumenteneinreichung nachfolgt.
Wer also die Ferienvermietung seiner Immobilie auf den Balearen, – Mallorca,
Ibiza, Menorca und Formentera - im Jahre 2010 plant, dem sei geraten, nach
Überprüfung der eigenen spezifischen Gesetzeskonformität der
Ferienvermietungssituation, die entsprechende Registereintragung möglichst
zeitnah in die Wege zu leiten.
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
Manacor/Mallorca
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