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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter II 05/2009  zurück
strichel_hori

Als Kaufinteressent einer Immobilie in Spanien
unbedingt vorab einen fachkundigen Blick ins Grundbuch werfen lassen


Immer dann wenn Sie ernsthaft an dem Ankauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung in Spanien interessiert sind sollten Sie sogleich Einsicht in das spanische Grundbuch nehmen. Dieser Einblick in das Eigentümerregister ist binnen zwei Tagen möglich und vermeidet Risiken und manchmal auch weiteren Zeitaufwand betreffend eine problembehaftete Immobilie.

Die Grundbuchinformation wird war in spanischer Sprache erstellt. Allerdings wird Ihnen der fachkundige mehrsprachige Rechtsanwalt nicht nur zielsicher die entscheidenden Grundbuchinhalte in Ihrer Sprache vermitteln können, sondern bei fachlicher Spezialisierung Ihre Aufmerksamkeit zugleich auf die für den jeweiligen Immobilientypus weiterhin wichtigen Gesichtspunkte lenken wird.

Die vorherige Einholung des Grundbuchauszuges bereits vor dem Abschluss eines privaten Kaufvertrages über eine Immobilie in Spanien ist ein Element notwendiger Rechtssicherheit.

Und welche Information benötigen Sie vom Verkäufer um den entsprechenden Grundbuchauszug einholen zu lassen?

Den vollständigen Namen des im Eigentumsregister eingetragenen aktuellen Eigentümers oder die jeweiligen Grundbuchdaten. Letztere finden sich regelmässig in der Kopie der entsprechenden notariellen Erwerbsurkunde des Verkäufers oder in einem privaten Kaufvertragsentwurf.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

strichel_hori

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