Als Kaufinteressent einer Immobilie in Spanien
unbedingt vorab einen fachkundigen Blick ins Grundbuch werfen lassen
Immer dann wenn Sie ernsthaft an dem Ankauf eines Hauses oder einer
Eigentumswohnung in Spanien interessiert sind sollten Sie sogleich Einsicht in
das spanische Grundbuch nehmen. Dieser Einblick in das Eigentümerregister ist
binnen zwei Tagen möglich und vermeidet Risiken und manchmal auch weiteren
Zeitaufwand betreffend eine problembehaftete Immobilie.
Die Grundbuchinformation wird war in spanischer Sprache erstellt. Allerdings
wird Ihnen der fachkundige mehrsprachige Rechtsanwalt nicht nur zielsicher die
entscheidenden Grundbuchinhalte in Ihrer Sprache vermitteln können, sondern bei
fachlicher Spezialisierung Ihre Aufmerksamkeit zugleich auf die für den
jeweiligen Immobilientypus weiterhin wichtigen Gesichtspunkte lenken wird.
Die vorherige Einholung des Grundbuchauszuges bereits vor dem Abschluss eines
privaten Kaufvertrages über eine Immobilie in Spanien ist ein Element
notwendiger Rechtssicherheit.
Und welche Information benötigen Sie vom Verkäufer um den
entsprechenden Grundbuchauszug einholen zu lassen?
Den vollständigen Namen des im Eigentumsregister
eingetragenen aktuellen Eigentümers oder die jeweiligen
Grundbuchdaten. Letztere finden sich regelmässig in der
Kopie der entsprechenden notariellen Erwerbsurkunde des
Verkäufers oder in einem privaten Kaufvertragsentwurf.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und
Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
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