Immobilien
in Spanien aus Erbschaften,
oft mit Sanierungsbedarf und/oder Baupotenzial
Zu einem hohen Prozentsatz werden geerbte Spanienimmobilien nach dem Erbfall
veräussert, warum?
Weil sie auf die Lebenssituation und die finanziellen Möglichkeiten der
Elterngeneration zugeschnitten waren. Will man dies verhindern, ist es
erforderlich, bereits frühzeitig die Kindergeneration in die langfristige
Nutzung der Firma oder des Appartements in Spanien mit einbeziehen.
Weiterhin typisch ist ein grösserer Investitionsstau von vererbten Immobilien in
Spanien.
Diese Konstellation wiederum ist zugleich eine Chance für Investoren, entweder
zur direkten eigenen Nutzung oder als Produktveredler dergestalt, dass die
Immobilie im Nachlass erworben und auf moderne Anforderungen zugeschnitten,
saniert, und gegebenenfalls ergänzend ausgebaut wird.
In diesem Zusammenhang werden oft neue Nutzungskonzepte entwickelt. Mitunter
werden nach der Sanierung oder dem Ausbau Teile der Immobilie vermietet.
Wichtig ist bei alledem, wie folgt vorzugehen:
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1. |
Die passenden Immobilien auffinden.
Hier wird man als auf spanische Nachlassangelegenheiten
spezialisierte Kanzlei häufig auf Verkaufskontakte
angesprochen.
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2. |
Feststellung des konkret vorhandenen rechtlichen Bau-
und Ausbaupotenzials.
Informationen hierzu erhalten Sie im Bauamt der
jeweiligen Gemeinde.
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3. |
Konzept entwickeln für Ausbau von Eigentum oder als
Promotor zur späteren Weiterveräusserung.
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4. |
Finanzierung sicherstellen.
Eigenmittel, private Investoren oder Bankfinanzierung.
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5. |
Beauftragung eines privaten Architekten mit der Planung.
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Nachdem die
Zeiten umfangreicher Neubauten vorbei zu sein scheinen, könnte sich für
Bauunternehmen in der Sanierung von Ferienimmobilien aus Erbschaften in Spanien
ein neues Marktsegment herauskristallisieren.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und Rechtsangelegenheiten
Tel.: 0034-971-55 93 77 // Fax: 0034-971-55 93 68
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