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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter II 03/2009  zurück
strichel_hori

Immobilien in Spanien aus Erbschaften,
oft mit Sanierungsbedarf und/oder Baupotenzial


Zu einem hohen Prozentsatz werden geerbte Spanienimmobilien nach dem Erbfall veräussert, warum?

Weil sie auf die Lebenssituation und die finanziellen Möglichkeiten der Elterngeneration zugeschnitten waren. Will man dies verhindern, ist es erforderlich, bereits frühzeitig die Kindergeneration in die langfristige Nutzung der Firma oder des Appartements in Spanien mit einbeziehen.

Weiterhin typisch ist ein grösserer Investitionsstau von vererbten Immobilien in Spanien.

Diese Konstellation wiederum ist zugleich eine Chance für Investoren, entweder zur direkten eigenen Nutzung oder als Produktveredler dergestalt, dass die Immobilie im Nachlass erworben und auf moderne Anforderungen zugeschnitten, saniert, und gegebenenfalls ergänzend ausgebaut wird.

In diesem Zusammenhang werden oft neue Nutzungskonzepte entwickelt. Mitunter werden nach der Sanierung oder dem Ausbau Teile der Immobilie vermietet.

Wichtig ist bei alledem, wie folgt vorzugehen:
 

1.

Die passenden Immobilien auffinden.

Hier wird man als auf spanische Nachlassangelegenheiten spezialisierte Kanzlei häufig auf Verkaufskontakte angesprochen.
 

2.

Feststellung des konkret vorhandenen rechtlichen Bau- und Ausbaupotenzials.

Informationen hierzu erhalten Sie im Bauamt der jeweiligen Gemeinde.
 

3.

Konzept entwickeln für Ausbau von Eigentum oder als Promotor zur späteren Weiterveräusserung.
 

4.

Finanzierung sicherstellen.

Eigenmittel, private Investoren oder Bankfinanzierung.
 

5.

Beauftragung eines privaten Architekten mit der Planung.
 

Nachdem die Zeiten umfangreicher Neubauten vorbei zu sein scheinen, könnte sich für Bauunternehmen in der Sanierung von Ferienimmobilien aus Erbschaften in Spanien ein neues Marktsegment herauskristallisieren.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und Rechtsangelegenheiten
Tel.: 0034-971-55 93 77 // Fax: 0034-971-55 93 68
email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

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