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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter I 03/2009  zurück
strichel_hori

Dokumentenbestätigung im internationalen Rechtsverkehr,
wenn es keine Apostille gibt


Wie lässt sich feststellen, ob Dokumente aus einem fremden Land wirklich echt oder authentisch, also von einer tatsächlichen und gegebenenfalls auch der zuständigen Behörden ausgestellt sind?

Sie benötigen eine nationale Überbeglaubigung, um die Tauglichkeit für den internationalen Rechtsverkehr zu belegen. Im europäischen Bereich oder genauer bei den Vertragsstaaten  des Vertrages von La Haya oder dem Übereinkommen Nummer 12 der Haager Konferenz für internationales Privatrecht von 1961 wird die sogenannte Apostille, ein Einheitssiegel, aufgedruckt, und unterzeichnet in Deutschland von dem jeweiligen Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichtes.

In anderen Staaten, welche dieses multilaterale Abkommen nicht unterzeichnet haben, ist für die internationale Beglaubigung meist das Aussenministerium zuständig. Wer aber weiss, ob das betreffende Dokument authentisch vom jeweiligen Aussenministerium überprüft wurde? Hierfür wiederum wird das nationale Konsulat des Anwenderstaates des Dokumentes zur Prüfung herangezogen.

Wichtig: die Kette der Authenzitätsprüfungen darf dann nicht unterbrochen sein.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
tätig im internationalen Rechtsverkehr
Tel.: 0034-971-55 93 77 // Fax: 0034-971-55 93 68
email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

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