Dokumentenbestätigung im internationalen Rechtsverkehr,
wenn es keine Apostille gibt
Wie lässt sich
feststellen, ob Dokumente aus einem fremden Land wirklich echt oder authentisch,
also von einer tatsächlichen und gegebenenfalls auch der zuständigen Behörden
ausgestellt sind?
Sie benötigen eine nationale Überbeglaubigung, um die Tauglichkeit für den
internationalen Rechtsverkehr zu belegen. Im europäischen Bereich oder genauer
bei den Vertragsstaaten des Vertrages von La Haya oder dem Übereinkommen Nummer
12 der Haager Konferenz für internationales Privatrecht von 1961 wird die
sogenannte Apostille, ein Einheitssiegel, aufgedruckt, und unterzeichnet in
Deutschland von dem jeweiligen Präsidenten des örtlich zuständigen
Landgerichtes.
In anderen Staaten, welche dieses multilaterale Abkommen nicht unterzeichnet
haben, ist für die internationale Beglaubigung meist das Aussenministerium
zuständig. Wer aber weiss, ob das betreffende Dokument authentisch vom
jeweiligen Aussenministerium überprüft wurde? Hierfür wiederum wird das
nationale Konsulat des Anwenderstaates des Dokumentes zur Prüfung herangezogen.
Wichtig: die Kette der Authenzitätsprüfungen darf dann nicht unterbrochen sein.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
tätig im internationalen Rechtsverkehr
Tel.: 0034-971-55 93 77 // Fax: 0034-971-55 93 68
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