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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter I 07/2009  zurück
strichel_hori

Zustellungen auf Mallorca mit Zustellungsnachweis
- Wir können das für Sie übernehmen -


Wollen Sie Forderungen geltend machen, so bedarf es im Vorfeld zunächst der Zustellung von Rechnungen und sonstigen Zahlungsaufforderungsschreiben.

Beispielsweise trifft dies zu, wenn ein Unterhaltsschuldner nach Mallorca verzogen ist. Dieser muss dann zur Aktivierung und Konkretisierung seiner Zahlungspflicht per Zahlungsaufforderungsschreiben in Verzug gesetzt werden.

Hierzu muss eine nach den spanischen Zustellungsnormen rechtswirksame Zustellung bewirkt werden, welche zudem den nötigen Zustellungsnachweis mitliefert.

Üblich und tauglich ist hierzu in Spanien zum einen die Bürofaxzustellung mit Auftraggabe in einer spanischen Poststelle.

Der Weg innerhalb der spanischen Postdienststellen wird dabei per Fax überbrückt und der Inhaltsnachweis der Postübersendung ist möglich. Die Post ist hier berechtigt, bei Abwesenheit der Adressaten  auch an volljährige Familienangehörige oder etwa in der Firma des Empfängers angestellte Personen zuzustellen. Allerdings kann auch die Annahme verweigert werden.

Weiterhin kann auch der jeweils örtliche zuständige spanische Notar mit der Zustellung beauftragt werden.

Hierzu muss im jeweiligen Notariat ein notarielles Beauftragungsschreiben an den Notar zur Zustellung des Schriftstückes aufgesetzt werden. Bei nichtspanischer Sprache des Schreibens bedarf es zudem dessen Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache. Der Vorteil des Beauftragung des Notars: Dieser kann das Schreiben wirksam auch an einen Nachbarn zustellen und erreicht auch abgelegene Wohnorte wie Landfincas, welche auf dem Postwege nicht erreicht werden. Der Nachteil liegt in der Notwendigkeit eines vorgeschalteten Beauftragungstermines im örtlich zuständigen Notariat.

Notarielle Zustellungen können wir daher vorwiegend auf Mallorca, unserem Kanzleisitz, auf den Weg bringen.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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