Zustellungen auf Mallorca mit Zustellungsnachweis
- Wir können das für Sie übernehmen -
Wollen Sie
Forderungen geltend machen, so bedarf es im Vorfeld zunächst der Zustellung von
Rechnungen und sonstigen Zahlungsaufforderungsschreiben.
Beispielsweise trifft dies zu, wenn ein Unterhaltsschuldner nach Mallorca
verzogen ist. Dieser muss dann zur Aktivierung und Konkretisierung seiner
Zahlungspflicht per Zahlungsaufforderungsschreiben in Verzug gesetzt werden.
Hierzu muss eine nach den spanischen Zustellungsnormen rechtswirksame Zustellung
bewirkt werden, welche zudem den nötigen Zustellungsnachweis mitliefert.
Üblich und tauglich ist hierzu in Spanien zum einen die Bürofaxzustellung mit
Auftraggabe in einer spanischen Poststelle.
Der Weg innerhalb der spanischen Postdienststellen wird dabei per Fax überbrückt
und der Inhaltsnachweis der Postübersendung ist möglich. Die Post ist hier
berechtigt, bei Abwesenheit der Adressaten auch an volljährige
Familienangehörige oder etwa in der Firma des Empfängers angestellte Personen
zuzustellen. Allerdings kann auch die Annahme verweigert werden.
Weiterhin kann auch der jeweils örtliche zuständige spanische Notar mit der
Zustellung beauftragt werden.
Hierzu muss im jeweiligen Notariat ein notarielles Beauftragungsschreiben an den
Notar zur Zustellung des Schriftstückes aufgesetzt werden. Bei nichtspanischer
Sprache des Schreibens bedarf es zudem dessen Übersetzung durch einen
vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache. Der Vorteil des Beauftragung
des Notars: Dieser kann das Schreiben wirksam auch an einen Nachbarn zustellen
und erreicht auch abgelegene Wohnorte wie Landfincas, welche auf dem Postwege
nicht erreicht werden. Der Nachteil liegt in der Notwendigkeit eines
vorgeschalteten Beauftragungstermines im örtlich zuständigen Notariat.
Notarielle Zustellungen können wir daher vorwiegend auf Mallorca, unserem
Kanzleisitz, auf den Weg bringen.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
spezialisiert auf deutsch-spanische Immobilien- und Erbrechtsangelegenheiten
Tel.: 971 - 55 93 77 // Fax: 971 - 55 93 68
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