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I 01/2009 |
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Der Erbfall mit Vermögen in Venezuela
Rechtsberatung und Koordinierung der Abwicklung
durch deutsche Anwaltskanzlei auf Mallorca
In Venezuela laufen manche Uhren anders, nicht erst seit
der aktuelle Präsident Hugo Chavoz sich national und international entsprechend
in Szene setzt.
Ist ein Familienmitglied nach Venezuela ausgewandert oder hat es dort
investiert, wird man sich als deutschsprachige Familie gleichwohl, - besser
frühzeitig -, mit der Thematik der erbrechtlichen Vermögensnachfolge zu befassen
haben. Dass die erbrechtliche Rechtsnachfolge in Lande Bolivars kein leichtes
Unterfangen ist, können Sie, soweit Sie der spanischen Sprache mächtig sind, in
der venezolanischen Tageszeitung Ultimas Horas vom 30.12.2006 im Internet
nachlesen: http://ayudasucesoralvenezuela.blogspot.com
.
In der anwaltlichen Rechtspraxis zeigen sich bei der Nachlassabwicklung in
Venezuela, verglichen mit Spanien und Deutschland zwar einige Parallelen, aber
auch wesentliche Unterschiede. Ein klares gesetzlich geregeltes Verfahren gibt
es in Venezuela nicht. Jedenfalls ist der Erbennachweis beim Zivilgericht 1.
Instanz zu beantragen, die Erbschaftssteuer selbst zu berechnen und mit
entsprechender Erbschaftssteuererklärung binnen 180 Tagen nach dem
Todeszeitpunkt beim venezolanischen Finanzamt, SENIAT, einzubezahlen.
Hatte der Erblasser seinen letzten Wohnsitz in Venezuela, dann gilt
venezolanisches Recht. Auf in Venezuela belegene Vermögensgegenstände wird
praktisch immer die venezolanische Erbschaftssteuer zu zahlen sein, dies
entsprechend einem progressiven Erbschaftssteuersystem, zudem nach
Verwandtschaftsgrad gestaffelt.
Kinder, welche die Wohnsitzimmobilie des Vererbers weiterbewohnen, geniessen
diesbezüglich Erbschaftssteuerfreiheit.
Wie kommt man nun als deutscher Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Spanien/Mallorca
dazu, sich mit Erbschaftsangelegenheiten in Venezuela zu befassen?
Nun, Sprachprobleme gibt es nicht, in Venezuela spricht man spanisch.
Die Materie internationales Erbrecht ist der zentrale Tätigkeitsschwerpunkt der
Kanzlei, namentlich von deutschsprachigem Klientel mit Vermögen in Spanien.
Hinzu kommt früheres eigenes Rechtsstudium mit parallelem Aufenthalt in
Venezuelas Hauptstadt Caracas.
Natürlich bedarf es bei der Nachlassabwicklung der Kooperation spezialisierter
venezolanischer Gestorias (Verwaltungsabwicklungsbüros) und Anwaltskollegen vor
Ort.
Aber wir können als fachlich und sprachlich versierte deutsche Anwaltskanzlei
sowohl die Erbabwicklung in deutscher Sprache koordinieren, wie auch per
Rechtsgutachten die Erbrechtsnachfolge praktisch, rechtlich und steuerlich
vorausschauend optimieren.
Die übliche Kontaktaufnahme erfolgt per Telefon, Fax oder email mit einer kurzen
Fallschilderung, wobei erste orientierende Auskünfte auf der Basis einer
Erstberatungsgebühr von 190 € zzgl. USt. erteilt werden.
Weitere Informationen zu
Venezuela
Erbrechtskanzlei Menth für Spanien
Länderbereich Venezuela
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Günter Menth
Plaza Cos, 8 – 3º
E-07500 Manacor/Mallorca
email:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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