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Internationale Rechtsfälle Mit Fachwissen, Strategie
und Fingerspitzengefühl
deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten
außergerichtlich lösen
Internationale Rechtsangelegenheiten sind gespickt mit
Hindernissen, welche nicht nur beim Beharren auf der
jeweiligen Rechtsposition oft keiner wirtschaftlich-rationalen
Lösung zugänglich sind. Anwendbares Recht, internationaler
Gerichtsstand, Unkenntnis fremder Rechtsordnungen bei
Behörden, Notaren und Gerichten oder Nichtbeachtung
einzuhaltende Formvorschriften, stellen Probleme dar, die es
zu überwinden gilt.
Beim Rechtsstreit wird oft lange über die internationale
Gerichtszuständigkeit oder das anzuwendende Recht gestritten
und die Entscheidung auf Jahre hinausgezögert, um dann im
Anschluss, - bei positivem Ausgang -, in die nächste Etappe
der internationalen Titelvollstreckung einzuschwenken.
Gefragt ist deshalb vom Rechtsanwalt einerseits die Kenntnis
beider nationaler Rechtsordnungen, deren Instrumentarium und
die Rechtspraxis.
Andererseits sind die unterschiedlichen Mentalitäten zu
berücksichtigen. Ob eine konkrete Fristsetzung erfolgt und wie
diese formuliert wird? Erfolgt die Kontaktaufnahme schriftlich
per Telefon oder vereinbart man gleich ein persönliches
Treffen?
Ist ein niedrig angesetztes Vergleichsangebot Teil der
üblichen Konvention zur schrittweisen Einigung oder wird dies
von der Gegenseite als Provokation mit der Folge des Abbruches
der Einigungsgespräche „beantwortet“.
Für den in internationalen Rechtsangelegenheiten beratenden
Anwalt heisst dies: Das sonst übliche Aktenstudium ist so zum
Einstieg nicht ausreichend.
Vielmehr gilt es auch den sozio-kulturellen Hintergrund der
beteiligten Personen zu berücksichtigen. Weiterhin heissen
dann die Folgefragen an den eigenen Mandanten:
In welchem Zeitrahmen wollen Sie was erreichen? Welcher
Vergleichsspielraum ist eröffnet?
Erst mit diesen Ausgangsdaten kann dann die adäquate
anwaltliche Strategie entwickelt werden.
Kontakt zu
Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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