Sie haben
einen spanischen Rechtsanwalt beauftragt
Wir schaffen Ihnen Transparenz
Eine häufige Situation: Nach Beauftragung eines spanischen Anwaltes fehlt Ihnen
die Transparenz zum Fortgang der Angelegenheit.
Der Grund liegt häufig darin, dass spanische Kollegen ihre Mandanten nicht
kontinuierlich per Infoschreiben oder Abschriften zum Fortgang der
Angelegenheit auf dem Laufenden halten.
Die zweite Problematik liegt darin, dass in spanischer Sprache telefonisch
übermittelte Informationen rein sprachlich, - die Fachtermini kommen hinzu -,
nur schwer nachvollziehbar sind.
Schließlich unterscheiden sich die spanischen Verfahrensabläufe und das
rechtspraktische Vorgehen nicht unwesentlich von demjenigen in Deutschland, der
Schweiz oder Österreich.
Hier kommt es häufig zu Missverständnissen und Verstimmungen, teilweise auch
trotz ordnungsgemäßer Fallbearbeitung.
In einer solchen Situation macht es dann Sinn sich den Sach- und Rechtsstand von
einem deutschsprachigen Rechtsanwalt erläutern zu lassen, namentlich wenn dieser
regelmäßig mit den betreffenden spanischen Rechtsmaterien befasst ist.
Dies hat zur Folge, dass wir häufig damit befasst sind in unseren
Tätigkeitsschwerpunktbereichen des Vertrags-, Immobilien- und Erbrechtes dem
deutschsprachigen Mandanten entsprechende Transparenz zu verschaffen.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
tätig im internationalen Rechtsverkehr
Tel.: 0034-971-55 93 77 // Fax: 0034-971-55 93 68
email:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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