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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter II 02/2009  zurück
strichel_hori

Sie haben einen spanischen Rechtsanwalt beauftragt
Wir schaffen Ihnen Transparenz


Eine häufige Situation: Nach Beauftragung eines spanischen Anwaltes fehlt Ihnen die Transparenz zum Fortgang der Angelegenheit.

Der Grund liegt häufig darin, dass spanische Kollegen ihre Mandanten nicht kontinuierlich per Infoschreiben oder Abschriften zum Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Die zweite Problematik liegt darin, dass in spanischer Sprache telefonisch übermittelte Informationen rein sprachlich, - die Fachtermini kommen hinzu -, nur schwer nachvollziehbar sind.
Schließlich unterscheiden sich die spanischen Verfahrensabläufe und das rechtspraktische Vorgehen nicht unwesentlich von demjenigen in Deutschland, der Schweiz oder Österreich.

Hier kommt es häufig zu Missverständnissen und Verstimmungen, teilweise auch trotz ordnungsgemäßer Fallbearbeitung.

In einer solchen Situation macht es dann Sinn sich den Sach- und Rechtsstand von einem deutschsprachigen Rechtsanwalt erläutern zu lassen, namentlich wenn dieser regelmäßig mit den betreffenden spanischen Rechtsmaterien befasst ist.

Dies hat zur Folge, dass wir häufig damit befasst sind in unseren Tätigkeitsschwerpunktbereichen des Vertrags-, Immobilien- und Erbrechtes dem deutschsprachigen Mandanten entsprechende Transparenz zu verschaffen.



Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
in Manacor/Mallorca
tätig im internationalen Rechtsverkehr
Tel.: 0034-971-55 93 77 // Fax: 0034-971-55 93 68
email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
 

strichel_hori

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