Turbulenzen
auf dem Markt für Vermietung privater Ferienwohneinheiten
auf den Balearen - Gehen Sie systematisch vor -
Bereits
seit vielen Jahren ist die private Ferienvermietung auf den Balearen Zankapfel
und Politikum gleichermassen.
Geschützt werden soll die Hotelerie vor illegaler Konkurrenz, der Fiskus vor
Vermietungsgeschäften vorbei an der Steuerbehörde und der Gast und Mieter
privater Ferienwohneinheiten vor einem zu niedrigen Qualitätsstandard.
Letzteres betont der balearische Gesetzgeber namentlich in den Gründen für die
Schaffung des Balearengesetzes 2/2005 vom 22.03.2005. Mit diesem Regionalgesetz
wurde der Grundstein für die Registrierungspflicht von Ferienunterkünften in
freistehenden Einfamilienhäusern geschaffen soweit diese über Tourismusagenturen
oder das Internet vermarktet werden.
Ohne vorherige Registereintragung sind solche Vermietungen illegal und es drohen
Verwaltungsstrafen.
Diesen Umstand wiederum hat sich nun eine Münchener Anwaltskanzlei zunutze
gemacht, um per Massenabmahnungen von im Internet registrierten
Ferienvermietungsanbietern Anwaltsgebühren u.a. zu „erpressen“.
Die juristische Gesamtsituation ist allerdings in vielen Teilaspekten nach wie
vor intransparent.
Für Doppelreihenhäuser gibt es eine Klausel der Einzelfallbeurteilung. Wer nicht
über Tourismusagenturen oder das Internet vermarktet, wird nicht vom
Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst. Es gelten die sonst anwendbaren
Mietgesetze.
Wer seine Registrierung betreiben möchte, sieht sich mit Detailanforderungen
konfrontiert, an welchen letztlich alle Mühe der legalen Vermietung scheitern
kann.
Bevor man sich nun in einem derartigen Antragsprozess begibt, empfiehlt es sich,
die konkrete eigene Wohnsituation dahingehend fachlich prüfen zu lassen, welcher
gesetzlichen Regelung man mit seiner Immobilie denn konkret überhaupt
unterliegt.