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| INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter
I? 0?/2007 |
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Zustellungsadresse und Vertretung bei Eigentümerversammlungen bei
Wohnungseigentum auf Mallorca
Sind Sie
Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, - Comunidad de propietarios -, auf
Mallorca mit einer Immobilie, welche Sie nur zeitanteilig im Jahr nutzen, so
geht die Zustellung von Schreiben, namentlich der Eigentümergemeinschaft, an
Ihre Wohnadresse in Spanien praktisch an Ihnen vorbei.
Das bedeutet etwa, dass nach Zustellung des Protokolls der Eigentümerversammlung
die Frist sich gegen deren nicht rechtskonforme Beschlüsse zur Wehr zu setzen
abläuft, ohne dass Sie jemals hiervon Kenntnis genommen haben.
Rechtswidrige Beschlüsse erlangen so zu Ihrem Nachteil Bestandskraft, Ihre
Zustimmung wird vom Gesetz fingiert.
Benennen Sie hingegen dem Präsidenten der Eigentümergemeinschaft eine andere
Zustelladresse in Spanien, so muss an diese zugestellt werden.
Diese Funktion der Zustellungsdresse mit Weiterleitung und fachkundiger
Kommentierung können wir ebenso für Sie übernehmen, wie Ihre Vertretung bei
Eigentümerversammlungen durch Rechtsanwalt & Abogado inscrito Günter Menth.
Das Honorar richtet sich nach Zeitaufwand bei einem Anwaltsstundensatz von 150 €
zzgl. USt. Bei Funktion nur als Zustellungsadresse gehen wir grundsätzlich von
einem Honoraransatz von zwei Anwaltsstunden, also 300 € zzgl. USt. pro Jahr aus,
gleiches gilt für die Teilnahme an Eigentümerversammlungen.
Kontaktieren Sie uns bei Interesse per
Telefon: 971 – 55 93 77, Fax: 971 – 55 93 68 oder
email:
info@erbrechtskanzlei-spanien.de
Anwaltskanzlei MENTH für Spanien
Kanzleistandort Mallorca
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