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Thema: Erwerb und Rechtsnachfolge bei Spanienimmobilien
Man kann Rechtinformationen zu
Spanien auch über Bücher und Medienbeiträge vermitteln.
So finden sie beispielsweise auf unserer Rechtsratgeber-Seite im Internet
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
über 250 Medienbeiträge unserer Kanzlei zu Thematiken des deutsch-spanischen
Rechtsverkehrs (Stand 2006); ebenso Rechtsinfo-Bereiche für
Immobilieneigentümer, zeitlich chronologisch geordnet in die Phasen „Vor dem
Immobilienkauf“ – „Hausbau“ – „Verkaufsphase“ respektive „Vor und nach dem
Erbfall“.
Gleichwohl, so unsere Erfahrung aus mehreren .Jahren der
Fachreferententätigkeit, verbleibt dem persönlichen Kontakt zum Rechtsanwalt im
Rahmen von Vortragsveranstaltungen eine wichtige Funktion. Dies gilt in
ähnlicher Weise auch für andere Dienstleister. Man will wissen, mit wem man es
zu tun hat, nachfragen können und sich zudem einer angenehmen Gesprächsebene
versichern. Rechtsinformation ist deshalb nicht gleich Rechtsinformation
Rechtshinweise und Rechtstipps zu aktuellen Rechtsänderungen, namentlich aktuell
im Steuerrecht, sind naturgemäss als Anlass von Vertragsveranstaltungen ebenso
von besonderer Bedeutung.
Auf den Balearen, Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera, stehen mit Beginn des
Jahres 2007 wichtige Änderungen vom Erbschaftssteuerrecht vor der Tür,
spanienweit wird die Verkaufsgewinnsteuer bei Immobilien modifiziert, zentrale
Orientierungspunkte also für jeden Immobilieneigentümer in Spanien.
Wenden Sie sich nun als Bank, Immobilienmakler, Seminarveranstalter oder
Finanzdienstleister, um nur einige Beispiele zu nennen, an die gleiche
Zielgruppe mit Ihrem Angebot, so könnte für Sie eine gemeinsame
Fachvortragsveranstaltung von besonderem Interesse sein.
Dann kontaktieren Sie uns einfach, sprechen wir mal drüber.