Wie sieht der
Anwaltsservice in Spanien
für deutsche Banken bei Spanienangelegenheiten aus
Die Geschäftsbereiche
deutscher Banken in Spanien lassen sich im wesentlichen wie folgt zusammenfassen
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Hypothekendarlehen zum Ankauf einer Spanienimmobilie |
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Forderungsvollstreckung gegen nach Spanien übergesiedelte Personen oder in
Auslandsvermögen in Spanien mit Vorrecherche Spanienvermögen |
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Finanzierung von Spaniengeschäften deutscher Unternehmen |
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Eigene Investitionen oder Investitionsvorhaben deutscher Sparkasse, Banken
und Bausparkasse in Spanien |
Das
Geschäftsvolumen mit Spanien hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen.
Dies liegt neben dem Aufschwung der spanischen Wirtschaft auch an der
kontinuierlichen Zunahme deutscher Zweitwohnsitz-Residenten wie auch
Berufstätiger in Spanien.
Namentlich die beiden ersten der vorgenannten Tätigkeitsbereiche werden von
unserer Kanzlei kontinuierlich begleitet.
Hypothekendarlehen deutscher Banken für Immobilien in Spanien
Dies war seitens
deutscher Banken lange Zeit ein Geschäftsbereich den man sehenden Auges auch bei
Immobilienkäufern deutscher Nationalität, etwa bereits aktueller Bankkunden, den
spanischen Banken überlassen hat. Warum?
Es fehlte die sichere „Infrastruktur“ zur Immobilienbewertung, rechtssicherer
Abwicklung und, - im Bedarfsfall -, zur Immobilienvollstreckung in Spanien.
Diese Lücken können aber heutzutage durch deutsche Rechtsanwälte in Spanien
geschlossen werden, welche ebenso die Wertgutachten als Grundlage für die
Darlehenshöhe mitbeschaffen.
Dies alles sind seit vielen Jahren typische Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei auf
Mallorca.
Die Forderungsvollstreckung gegen nach Spanien übergesiedelte
Personen
wurde in den letzten Jahren ebenfalls vereinfacht. Allerdings ist auch diese
kaum allein von Deutschland aus ohne Mitwirkung eines Anwaltsexperten mit Sitz
in Spanien zu bewerkstelligen.
Eine wichtige, ja unabdingliche Vorarbeit jeder Spanienvollstreckung ist die
Feststellung vollstreckungsfähigen Vermögens in Spanien. Nicht selten ist hier
auch die Einschaltung einer Detektei sinnvoll und erforderlich. Im, - nicht
seltenen -, Idealfall fördern bereits vom Rechtsanwalt beschaffte Grundbuch- und
Handelsregisterauszüge in Spanien ausreichend vollstreckbares Vermögen zu Tage.
Tiefergreifende Recherchen sind dann zu betreiben wenn das Schuldnervermögen
über namentlich anonyme Gesellschaften, Familienmitglieder oder sonstige
Strohmänner gehalten wird.
Effizient sind Vollstreckungen deutscher Titel in Spanien im übrigen heutzutage
auch deshalb, weil bei gerichtlichen Vollstreckungsverfahren der Schuldner
hiervon erst Kenntnis erlangt, wenn der Vermögensgegenstand, insbesondere die
Immobilie, bereits gepfändet ist und nicht mehr ohne diese Belastung an einen
Dritten veräussert werden kann.