Investitionen in
Spanienimmobilien scheitern oft an verbindlicher
gemeinschaftlicher Umsetzung mit dem Rechtsnachfolger
Eigentlich könnten Sie als Bauunternehmer bei der grundlegenden
Renovierung / dem Umbau der Spanienimmobilie gleich
loslegen, aber dann einigen sich die aktuelle Eigentümergeneration
und deren Kindergeneration doch nicht verbindlich über die
Details der Abwicklung.
Sie stehen in den Startlöchern, haben Zeit und Geld in die
Vorarbeiten investiert und alles bleibt blockiert.
Wichtig ist hier eine klare schriftliche vertragliche
Vereinbarung zwischen den Generationen mit Fristen und
verbindlichem Charakter für alle Beteiligten.
Bei dieser Vereinbarung gilt es dann, die rechtlichen und
steuerlichen Aspekte beider Rechtskreise ebenso zu bedenken,
wie die allseitige Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit.
Eine Aufgabenstellung mit Vermittlungscharakter welche wir
gerne übernehmen, da wir hier zugleich weitere Bereiche
unseres spezialisierten Fachwissens mit einbringen können.
Ihnen als Bauunternehmer sei jedenfalls empfohlen, Ihren
Kunden nahezulegen, in einem konkretisierten Zeitrahmen die
Angelegenheit intern verbindlich vertraglich zu regeln und
Ihnen einen umfassend von allen Beteiligten bevollmächtigten
Ansprechpartner zu benennen.