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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter I 06/2004  zurück
strichel_hori

Investitionen in Spanienimmobilien scheitern oft an verbindlicher gemeinschaftlicher Umsetzung mit dem Rechtsnachfolger


Eigentlich könnten Sie als Bauunternehmer bei der grundlegenden Renovierung / dem Umbau der Spanienimmobilie gleich loslegen, aber dann einigen sich die aktuelle Eigentümergeneration und deren Kindergeneration doch nicht verbindlich über die Details der Abwicklung.

Sie stehen in den Startlöchern, haben Zeit und Geld in die Vorarbeiten investiert und alles bleibt blockiert.

Wichtig ist hier eine klare schriftliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Generationen mit Fristen und verbindlichem Charakter für alle Beteiligten.

Bei dieser Vereinbarung gilt es dann, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte beider Rechtskreise ebenso zu bedenken, wie die allseitige Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit.

Eine Aufgabenstellung mit Vermittlungscharakter welche wir gerne übernehmen, da wir hier zugleich weitere Bereiche unseres spezialisierten Fachwissens mit einbringen können.

Ihnen als Bauunternehmer sei jedenfalls empfohlen, Ihren Kunden nahezulegen, in einem konkretisierten Zeitrahmen die Angelegenheit intern verbindlich vertraglich zu regeln und Ihnen einen umfassend von allen Beteiligten bevollmächtigten Ansprechpartner zu benennen.



strichel_hori

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