Die Anwaltsvollmacht für gerichtliche Vertretung
in Spanien erfordert den vorherigen Gang zum spanischen
Notar - ein Sinn ist schwerlich erkennbar
Mitunter ist die gerichtliche Vertretung in Spanien einfacher,
als die Vorgeschichte der Ausstellung der notariellen Anwaltsvollmacht
durch den sich in Deutschland aufhaltenden Mandanten.
Wer kann in Deutschland eine notarielle spanische Anwaltsvollmacht
ausstellen?
Die spanischen Konsulate und deutsche Notare mit speziellen
Sprachkenntnissen in Spanisch.
Nun, oft sind die Fahrtwege zum nächsten Konsulat
weit, der Mandant ist gerade krank, das Konsulat arbeitsüberlastet
oder die zuständige Person im Urlaub .... solange ist
beispielsweise eine Klageeinreichung trotz laufender Fristen
nicht möglich.
Stellen wir einmal die Kontrollfrage: welche zusätzlichen
Vorteile oder Sicherheit bringt eine notarielle gegenüber
einer privatschriftlichen Anwaltsbeauftragung für die
gerichtliche Tätigkeit, in Deutschland ist letztere
ausreichend ?
Wir wagen die Antwort: Keine !
Denn welcher Anwalt wird ohne tatsächliche Beauftragung
eines Mandanten in einen Prozess eintreten wollen, um letztlich
kein Honorar zu erhalten, weil die privatschriftliche Beauftragung
nicht tatsächlich erteilt war?