Wohnort Mallorca - Prozesse in Deutschland, wie ist
das möglich ?
Das kommt häufiger vor, als man denkt, insbesondere,
wenn Sie, wie die meisten auf Mallorca lebenden Deutschen,
noch Wurzeln in Deutschland haben.
Namentlich bei Erbprozessen gibt es häufig die Konstellation,
dass alle Beteiligte nach Spanien ausgewandert sind, der
Prozess über die Erbansprüche aber gleichwohl
in Deutschland beim Gericht des letzten Wohnortes des Erblassers
in Deutschland stattfindet.
Sie fragen nach der Rechtsgrundlage ?
Diese Möglichkeit der Klage in Deutschland eröffnet
§ 27 der deutschen Zivilprozessordnung, ZPO und folgt
dem Grundssatz dass die örtliche deutsche Zuständigkeitsregelung
zugleich die internationale Regelung beinhaltet.
Das ist auch sinnvoll, denn bei deutscher Staatsangehörigkeit
kommt das deutsche Erbrecht zur Anwendung und es spricht
eine gewisse Plausibilität dafür, dass das deutsche
Erbrecht von einem deutschen Gericht besser ausgewandt werden
kann, als von einem spanischen oder gar einem indonesischen,
wenn die Familie dorthin ausgewandert ist.
Der Weg zu einem deutschen Gericht ist aber auch immer
dann eröffnet, wenn die beklagte Privatperson in Deutschland
wohnt oder das beklagte Unternehmen dort Sitz oder Niederlassung
hat.
Bei Unterhaltsstreitigkeiten genügt es, wenn der Kläger
einen Wohnsitz in Deutschland hat. So können Eltern
oder Kinder ihren auf Mallorca wohnenden Sohn respektive
Vater in Deutschland auf Unterhalt verklagen.
Mitunter bestimmt auch der Lageort der Streitsache in Deutschland
den deutschen Gerichtsort. Dies gilt bei Streitigkeiten
über dingliche Rechte an deutschen Immobilien ebenso
wie bei Pacht- und Mietverträgen.
Wird die vertragsprägende Dienstleistung bei internationalen
Vertragspartnern in Deutschland erbracht, so kann dies unter
Kaufleuten nach § 29 ZPO den deutschen Gerichtsstand
begründen.
Wird eine unerlaubte Handlung, etwa ein Betrug in Deutschland
gegen Sie begangen, können Sie die zivilrechtlichen
Schadensersatzansprüche ebenfalls dort geltend machen,
auch wenn sich die Beteiligten sonst nicht in Deutschland
aufhalten.
Selbst wenn sich Ihr Schuldner mit unbekanntem Aufenthaltsort
ins Ausland abgesetzt hat, bleibt eine Klage mit sogenannter
öffentlicher Zustellung in Deutschland möglich.
Wer seinen künftigen Aufenthaltsort beim Wegzug aus
Deutschland verheimlicht, trägt also ein grosses Risiko
von Prozessen gegen ihn erst gar nichts zu erfahren.
Schliesslich eröffnet der Gerichtsstand der Widerklage
des § 33 ZPO respektive Art. 6 EuGVü Ihnen die
Möglichkeit, Ihre Gegenforderungen ebenfalls in Deutschland
geltend zu machen, wenn Sie dort von einer Gegenpartei mit
einem Prozess überzogen werden, selbst
dann, wenn für Ihre Gegenforderungen sonst der deutsche
Gerichtsstand nicht eröffnet wäre. Sicherlich
eine sinnvolle Regelung.
Die massgebliche vorrangige Rechtsgrundlage internationaler
Zuständigkeit sind bei Vertragsstaaten des europäischem
Gerichtsstandes- und Vollstreckungsabkommens im übrigen
deren Art. 2 ff. EuGVÜ; nicht allerdings für das
Gebiet des Erbrechtes, welches von diesem internationalen
Abkommen nicht miterfasst ist.
Seit einigen Jahren ist jedem Anwalt mit auch deutscher
Zulassung die deutschlandweite Gerichtstätigkeit eröffnet.
Die Folge: Bei Spezialisierung auf deutsch-spanische Erbangelegenheiten
können jetzt sämtliche Erbprozesse in ganz Deutschland
mit Vermögen in Spanien ohne weiteren im jeweiligen
Landgerichtsbezirk ansässigen Kollegen direkt vom spezialisierten
Anwalt geführt werden. Entsprechendes gilt auch für
andere Rechtsgebiete.