Rechtsrat bei Baumängeln in Spanien
Natürlich entscheidend ist es, zunächst den Sachverhalt
möglichst objektiv festzustellen und rechtlich maßgebend
ist die Beurteilung des Einzelfalles.
Gleichwohl lassen sich, - zu Ihrer Groborientierung -,
folgende Leitlinien festhalten:
1. Bauunternehmer und Architekten haften 10 Jahre ab Fertigstellung
des Bauwerkes.
2. Bei unklarer Verantwortlichkeit sind beide gemeinsam
zu verklagen.
3.Klagebefugt ist der Eigentümer, bei Eigentümergemeinschaften
deren Präsident.
Sind Sie als Mieter betroffen, müssen Sie den Eigentümer
als Ihren Vertragspartner verklagen.
4.Achten Sie immer darauf, daß auch der Bauunternehmer
die obligatorische Bauwerksversicherung abgeschlossen hat,
damit Ihre Mängelansprüche bei später aufgelösten
oder illiquiden Baufirmen nicht ins Leere gehen