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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter III 3/2003  zurück
strichel_hori

Als Bauherr haben Sie einen Anspruch auf Aushändigung der Bauakte

Dies hat da oberste spanische Zivilgericht "Tribunal Supremo" in einem Urteil vom 18. März 2002 entschieden.

Sie können als Bauherr in Spanien, vom Bauträger oder Architekten, die Aushändigung des sogenannten "Libro del edificio", der Bauamte verlangen. ein überwiegendes Urheberrecht des Architekten besteht hieran nicht.

Und warum ist die Bauakte für Sie von Interesse? Sie erhalten damit konkrete Angaben zu Detailgrössen des Hauses sowie zu Statikberechnungen, welche in der Praxis durchaus nützlich sein können.

strichel_hori

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