Die Rechtsnachfolge in hohes spanisches Betriebsvermögen
kann sehr steuergünstig sein - wenn die Rahmenbedingungen
eingehalten werden.
Die hier einschlägige gesetzliche Regelung findet
sich im Art. 20 Absatz 2 Buchstabe c des spanischen Erbschafts-
und Schenkungssteuergesetzes.
Demnach ist spanisches Betriebsvermögen für Ehegatten
und Abkömmlinge ohne Höchstgrenze zu 95 % erbschaftssteuer-
und bei Einhaltung weiterer Rahmenbedingungen auch schenkungssteuerfrei.
Letzteres gilt insbesondere dann, wenn der Übergeber
die Altersgrenze von 65 Jahren überschritten hat.
Wie häufig, steckt auch hier der Teufel
im Detail.
So darf das übernommene und ererbte spanische Betriebsvermögen
beispielsweise nach Übernahme binnen eines Zeitraumes
von zehn Jahren nicht weiterveräußert werden,
ohne zur Nachversteuerung herangezogen zu werden.
Für Rechtsnachfolger mit eigenem Steuerwohnsitz in
Deutschland eine positive Nachricht: Auch diese können
die aufgezeigten Steuerbegünstigungen bei spanischem
Betriebsvermögen für sich in Anspruch nehmen.
Fazit: Die Rechtsnachfolge in spanisches Betriebsvermögen
kann sehr steuergünstig gestaltet werden, bedarf aber
einer detaillierten konkreten Begutachtung um vor unangenehmen
Überraschungen gefeit zu sein.