Überhöhte Bankgebühren, doppelte Abrechnungen.....
der Schutzverband für Bankkunden in Palma hilft Ihnen
weiter
Banken praktizieren so einiges zur Steigerung ihrer Einnahmen
was nicht erlaubt ist, auch nicht in Spanien. So ist häufig
der überweisende Geldbetrag besonders lange im Niemandsland
unterwegs gewesen mit Dispositionsvorteil für
die Banken.
Die heute maximale zulässige Zeit: 5 Tage. Kontoführungsgebühren
werden oft als Kontohaltung oder mantenimiento einerseits
und administration/Kontoverwaltung andererseits doppelt
abgerechnet. Überziehungszinsen werden doppelt als
interses und comisión berechnet.
Bei internationalen Überweisungen sind nunmehr sowohl
die BIC-Nummer, die Internationale Bankidentifizierungsnummer
der Empfängerbank wie auch die IBAN Nummer,
internationale Bankkontennummer des Geldempfängers
anzugeben. Nur wenn diese Angaben nicht gemacht werden können
von der Absendebank zusätzliche Gebühren erhoben
werden.
Die Empfängerbank übrigens darf vom Überweisungsauftraggeber
keine Gebühren verlangen. Diese müssen alle von
der Absendebank in Rechnung gestellt werden.
So erreichen Sie den Schutzverband für Bankkunden:
Aubanc
Plaça Sant Antonio, 4
Palma de Mallorca
Tel: 971 71 43 02 ( spanisch & englisch)