Erbrechtliche Rechtsnachfolge in deutsche und spanische
Gesellschaften
- welches Recht kommt zur Anwendung ?
Diese Fragestellung ist eine doppelte:
Ist der Rechtsnachfolger nach dem Erbrecht oder dem Gesellschaftsrecht
zu bestimmen und welches nationale Recht kommt zur Anwendung,
das deutsche oder das spanische?
Die Antwort:
Handelt es sich um die erbrechtliche Rechtsnachfolge in
einem Anteil einer Kapitalgesellschaft wie eine GmbH/S.L.,
dann entscheidet das Erbrecht. War der verstorbene Gesellschafter
deutscher Nationalität, ist deutsches Erbrecht massgebend,
bei spansicher Nationalität das spanische.
Ist eine Gesellschafterstellung in einer Personalgesellschaft
Betrachtungsgegenstand, dann ist das Gesellschaftsrecht
massgebend. Ob dies nun wiederum das deutsche oder das spanische
Gesellschaftsrecht ist, ist abhängig vom tatsächlichen
Sitz der Gesellschaft in Deutschland oder Spanien; dies
nach der sogenannten Sitztheorie. Nur, wo befindet sich
der tatsächliche Sitz einer Gesellschaft ? Das ist
derjenige Ort, an dem die zur Geschäftsführung
berufenen Organe tätig sind.