Unternehmer bringen oft einen Teil ihrer Geldmittel im
Ausland in Sicherheit.
Nur stellt sich diese Sicherheitslage im Erbfall oft so
dar, dass auch die als Vermögensnachfolger vorgesehenen
Familienangehörigen über die oft anonymisierten
Geldanlagen im Ausland respektive deren Zugangsmöglichkeit
nicht informiert sind.
Die systematische Auswertung vorhandener Papiere und
Dokumente
Ist dann die erste Recherchemassnahme oft jedoch ohne durchschlagenden
Erfolg verlaufen, dann heisst es mit Erbschein als Erbennachweis
von bekannten Bankverbindungen die Kontoauszüge der
letzten Jahre zu beschaffen und nach ungewöhnlichen
Kontenbewegungen zu durchforsten. Manchmal lässt sich
so eine interessante Spur finden. Aufschluss geben auch
Telefon- und Reisekostenabrechnungen.
Kontaktpersonensuche im In- und Ausland
Potentielle Informanten in dieser Situation sind sodann
der steuerliche, Finanz- oder Vermögensberater oder
aber der Bankbetreuer und mitunter auch der Anwalt.
Erfolgreich sein kann allerdings auch die Suche im privaten
Umfeld.
Der Segelfreund oder die frühere Lebensgefährtin
können oft Bausteine zu dem Informationspuzzle besteuern.
Bevorzugte Ziele von Geschäftsreisen und Urlaubsgebieten
können Ausgangspunkte für weitere Recherchen
darstellen, einschliesslich von Handelsregister- und Grundbuchauszügen
in den jeweiligen Ländern. Hierzu allerdings sind dann
oft bereits einschlägige Rechts- und Fremdsprachenkenntnisse
erforderlich, um zügig zum Ziel zu kommen.
Schwierig wird es bei systematisch anonymisierten Vermögenswerten
Dies beispielsweise ist bei Investitionen in Stiftungen,
Zwischenschaltung von Treuhändern, der Verwendung von
Nummernkonten oder der Verwendung von Gesellschaftern ohne
eigenen Namens- oder Themenbezug der Fall.
Verfügung nur per Vollmacht über eigene Vermögenswerte
Wer ganz gezielt den eigenen Erben den Vermögenszugriff
zeitweise oder auf Dauer entziehen will, der findet hierzu
auch legale und weniger legale, aber sichere Gestaltungsmöglichkeiten,
von der Anordnung der verwaltenden Dauertestamentsvollstreckung
bis zur Umwandlung von eigenem Vermögen über verschiedene
Geschäftsgänge in externes Vermögen mit eigener
vollumfänglicher Vermögensdispositionsbefugnis.
Aber dies dürfte wohl eher der Ausnahmefall sein.
Einsatz spezialisierter Detektivunternehmen
Weltweit recherchiert beispielsweise das schweizer Unternehmen
Scopras nach anonymisiertem Nachlassvermögen. Wer vorab
25 % - 50 % des wiedererlangten Nachlassvermögens abtritt,
muss bei diesem Unernehmen keine Recherchekosten zahlen.
In vielen Fällen dürfte allerdings der schrittweise
Rechercheeinstieg mit Stundenbegrenzung oder spezifische
Auftragserteilung an jeweils fachkundige Personen einen
adäquateren Weg darstellen.
Günter Menth
Rechtsanwalt / Abogado inscrito