Oft wird Vermögen anoymisiert im Ausland angelegt
und bleibt dann den Erben auf Dauer vorenthalten. Bei entsprechenden
Anhaltspunkten bietet unsere Kanzlei Ihnen die Übernahme
der Rechercheleitung auf der Basis einer Anwaltsstundenhonorarvergütung.
Sind dann die im Einzelfall adäquaten Check´s
durchgeführt und ergibt sich die Notwendigkeit von
Detailrecherchen an bestimmten Örtlichkeiten, wird
von uns ein adäquates Detektivbüro mit entsprechenden
Zielvorgaben eingeschaltet.
Der typische Einstieg erfolgt dergestalt, dass wir auf
der Basis von 10 Anwaltsarbeitsstunden eine Erstrecherche
durchführen und Ihnen einen diesbezüglichen Bericht
mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen einschliesslich einer
Einschätzung der jeweiligen Erfolgschancen zukommen
lassen.