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Checkliste "Niederlassung als deutscher Arzt in Spanien"
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strichel_hori

Mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Arbeitsbeginn in Spanien beginnt die systematische Planungsphase. Nehmen Sie unbedingt Kontakt zu Kollegen auf, die sich bereits in Spanien niedergelassen haben.

· Mindestens ein Jahr vor dem geplanten Arbeitsbeginn in Spanien Titelanerkennung in Spanien beantragen - "Homologisierung": Zuständig ist das Ministerium für Erziehung, Kultur und Sport in Madrid, Paseo del Prado, 28, Tel.: 0034-91-506 56 00.

· Die Dauer des spanischen Verwaltungsverfahrens für die Titelanerkennung sollte drei Monate nicht übersteigen, beginnend allerdings erst ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Vorlage sämtlicher Unterlagen. Und hier kann, angesichts der teilweisen Überbürokratisierung in Spanien, gut und gerne ein weiterer Zeitraum von drei bis sechs Monaten ins Land gehen.

· Folgende Dokumente müssen bei der Antragstellung vorgelegt werden, vom vereidigten Übersetzer in die spanische Sprache übertragen und versehen mit der Apostille, der Bescheinigung der Dokumententauglichkeit für den internationalen Rechtsverkehr:
- Zeugnis über die ärztliche Staatsprüfung,
- Bescheinigung der Approbation als Arzt,
- Zeugnis über die ärztliche Vorbereitungszeit als Medizinalassistent,
- die Bescheinigung des Bundesministeriums für Gesundheit entsprechend der

- eine beglaubigte Ablichtung des Reisepasses oder Personalausweises.

Bei Fachärzten sind ergänzend die Facharztbescheinigung sowie die Bescheinigung der zuständigen Landesärztekammer erforderlich, welche bestätigt, dass alle Voraussetzungen nach der Richtlinie 93/16 EWG erfüllt sind. Maßgebliche Rechtsgrundlage für die Anerkennung des deutschen Ärztetitels sind die sogenannten Königlichen Dekrete 1691/89 sowie ergänzend 2072/95 für Ärzte und Fachärzte aus der vormaligen DDR. Die Anerkennungsvoraussetzungen für Zahnärzte regeln insbesondere die königlichen Dekrete 970/86,1607/87 und 675/92, ihrerseits zurückgehend auf die EWG-Richtlinien 78/687 und 78/686.

· Die langfristige Vermögensplanung in Spanien beginnt spätestens mit dem Immobilienerwerb, genau genommen bereits mit der Wohnsitznahme in Spanien. Bereits zu diesem Zeitpunkt sind unter steuerlicher Sicht Überlegungen zur Vermögensnachfolge zu tätigen.

strichel_hori

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