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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter II 8/2002  zurück
strichel_hori

Wir übernehmen deutschlandweite Prozessvertretung bei Rechtsangelegenheiten mit Spanienbezug

Oft finden spanienbezogene Rechtsangelegenheiten ihre gerichtliche Klärung vor einem deutschen Gericht, weil der Firmensitz in Deutschland ist oder die beklagte Partei ihren offiziellen Wohnsitz noch in Deutschland beibehalten hat.

Bei derartigen Angelegenheiten werden die Gerichtstermine über unsere Kanzlei sodann entweder vom Standort Würzburg per IC-Anreise oder per Flugzeuganreise von Palma de Mallorca aus wahrgenommen.

Bei grösseren Entfernungen des deutschen Gerichtsortes von Würzburg ist die Anreise von Mallorca aus übrigens oft sowohl die kostengünstigere wie auch die weniger zeitintensive.

Die direkte Zulassung bei allen deutschen Landgerichten ist zwischenzeitlich deutsche Rechtsrealität, so dass sich damit die oft komplizierte Einschaltung eines weiteren Anwaltes vor Ort erübrigt.

Bei Vorhandensein eines nutzbaren Fax- und e-mail-Anschlusses ist auch die prozessvorbereitende Kommunikation problemlos.

So erreichen Sie uns: mallorca@copp-menth.de

strichel_hori

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