Wir übernehmen deutschlandweite Prozessvertretung
bei Rechtsangelegenheiten mit Spanienbezug
Oft finden spanienbezogene Rechtsangelegenheiten ihre gerichtliche
Klärung vor einem deutschen Gericht, weil der Firmensitz
in Deutschland ist oder die beklagte Partei ihren offiziellen
Wohnsitz noch in Deutschland beibehalten hat.
Bei derartigen Angelegenheiten werden die Gerichtstermine
über unsere Kanzlei sodann entweder vom Standort Würzburg
per IC-Anreise oder per Flugzeuganreise von Palma de Mallorca
aus wahrgenommen.
Bei grösseren Entfernungen des deutschen Gerichtsortes
von Würzburg ist die Anreise von Mallorca aus übrigens
oft sowohl die kostengünstigere wie auch die weniger
zeitintensive.
Die direkte Zulassung bei allen deutschen Landgerichten
ist zwischenzeitlich deutsche Rechtsrealität, so dass
sich damit die oft komplizierte Einschaltung eines weiteren
Anwaltes vor Ort erübrigt.
Bei Vorhandensein eines nutzbaren Fax- und e-mail-Anschlusses
ist auch die prozessvorbereitende Kommunikation problemlos.
So erreichen Sie uns: mallorca@copp-menth.de