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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter I 7/2002  zurück
strichel_hori

Beraterverträge mit deutschen und spanischen Firmen

Der Doppelstandort unserer Kanzlei in beiden Ländern hat sprachliche Vertrautheit ebenso zur Folge, wie die Kenntnis beider Rechtssysteme.

Die praktische Folge: Unsere Kanzlei wird ebenso von deutschen Firmen mit Investitionen in Spanien in Anspruch genommen, wie von spanischen Firmen mit Geschäftsinteressen oder Tochterfirmen in Deutschland.

Bei kontinuierlicher Zusammenarbeit empfiehlt sich dann der Abschluss eines Beratungsvertrages. Damit können dann alle im Rechtsbereich des jeweils anderen Landes anstehende Rechtsfragen direkt und zeitnah abgeklärt werden.

Während sich hier in der Anfangsphase der Zusammenarbeit das Modell der Abrechnung nach tatsächlich angefallenen Anwaltsarbeitsstunden anbietet, stellt bei längerfristiger Zusammenarbeit die Vereinbarung eines monatlichen Pauschalhonorarvertrages die einfachere Variante dar.

strichel_hori

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