» Erbrecht
» Immobilienrecht

» Informationen für besondere Personen-
gruppen
» Spanien- und Mallorcainfos
» Medienbeiträge

» Unser Rechtsservice
» Unternehmerservice
» Sprachservice
» Literaturtips
» Newsletter

» Kooperationsnetz
» Interaktive Website
» Weiterempfehlen dieser Webseite


INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter IV 4/2002  zurück
strichel_hori

Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland und Spanien:
Früher - heute - in Zukunft

Früher erhielten in Spanien nicht steuerresidente Deutsche ihre Kapitalerträge in Spanien brutto wie netto ausgezahlt.

Dies ist auch heute noch so, wenn Sie vom deutschen Wohnsitzfinanzamt eine Bescheinigung vorlegen, dass Sie dort steuerlich gemeldet sind, andernfalls erfolgt in Spanien eine Quellenbesteuerung der Kapitalerträge in Höhe von 30 %.

Demgegenüber beträgt die Quellensteuerbelastung von in Spanien residenten Personen, also auch von in Spanien residenten Deutschen 25 %.

Im übrigen gilt:
Grundsätzlich sind spanische Kapitalerträge für in Deutschland steuerresidente Deutsche auch hier steuerpflichtig, abgesehen von der Möglichkeit Spaniens von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren eine Quellensteuer einzubehalten.

Dies alles kann aber bald Schnee von gestern sein und die Länderauswahl innerhalb der EU unter den Gesichtspunkten der Steueroptimierung dürfte sich erübrigen.

Dann nämlich, wenn die aktuellen Reformbestrebungen in die Tat umgesetzt werden, welche die Gleichbehandlung der Zinsbesteuerung im gesamten EU-Gebiet vorsehen.

strichel_hori

  © webDsign.net