Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland
und Spanien:
Früher - heute - in Zukunft
Früher erhielten in Spanien nicht steuerresidente
Deutsche ihre Kapitalerträge in Spanien brutto wie
netto ausgezahlt.
Dies ist auch heute noch so, wenn Sie vom deutschen Wohnsitzfinanzamt
eine Bescheinigung vorlegen, dass Sie dort steuerlich gemeldet
sind, andernfalls erfolgt in Spanien eine Quellenbesteuerung
der Kapitalerträge in Höhe von 30 %.
Demgegenüber beträgt die Quellensteuerbelastung
von in Spanien residenten Personen, also auch von in Spanien
residenten Deutschen 25 %.
Im übrigen gilt:
Grundsätzlich sind spanische Kapitalerträge für
in Deutschland steuerresidente Deutsche auch hier steuerpflichtig,
abgesehen von der Möglichkeit Spaniens von Dividenden,
Zinsen und Lizenzgebühren eine Quellensteuer einzubehalten.
Dies alles kann aber bald Schnee von gestern sein und die
Länderauswahl innerhalb der EU unter den Gesichtspunkten
der Steueroptimierung dürfte sich erübrigen.
Dann nämlich, wenn die aktuellen Reformbestrebungen
in die Tat umgesetzt werden, welche die Gleichbehandlung
der Zinsbesteuerung im gesamten EU-Gebiet vorsehen.