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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter II 3/2002  zurück
strichel_hori

Bundesgerichtshof begrenzt die Verfälligkeitsentschädigung

Sie haben eine Investition getätigt, die zunächst weitgehend bankfinanziert werden musste. Einige Zeit später stehen Ihnen dann wieder erweiterte Finanzmittel zur Verfügung und Sie möchten den Bankkredit ablösen. Die unangenehme Überraschung: Die Bank stellt Ihnen dann als „Vorfälligkeitsentschädigung“ den gesamten Zinsbetrag in Rechnung, den sie bei zeitlich voller Kreditinanspruchnahme hätten bezahlen müssen.

Der berechtigte Einwand: Das Kreditinstitut kann nun doch die zurückerhaltenen Geldmittel anderweitig unter doppeltem Zinsgewinn „verleihen“.

Dieser Einwand hat nun auch der Bundesgerichtshof überzeugt, der einer entsprechenden Klage stattgegeben hat (Az: XI 27/00 vom 07. November 2000).

Fazit: bei hohem bankseitigem Verlangen von Vorfälligkeitsentschädigung empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung

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strichel_hori

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