Bundesgerichtshof begrenzt die Verfälligkeitsentschädigung
Sie haben eine Investition getätigt, die zunächst
weitgehend bankfinanziert werden musste. Einige Zeit später
stehen Ihnen dann wieder erweiterte Finanzmittel zur Verfügung
und Sie möchten den Bankkredit ablösen. Die unangenehme
Überraschung: Die Bank stellt Ihnen dann als Vorfälligkeitsentschädigung
den gesamten Zinsbetrag in Rechnung, den sie bei zeitlich
voller Kreditinanspruchnahme hätten bezahlen müssen.
Der berechtigte Einwand: Das Kreditinstitut kann nun doch
die zurückerhaltenen Geldmittel anderweitig unter doppeltem
Zinsgewinn verleihen.
Dieser Einwand hat nun auch der Bundesgerichtshof überzeugt,
der einer entsprechenden Klage stattgegeben hat (Az: XI
27/00 vom 07. November 2000).
Fazit: bei hohem bankseitigem Verlangen von Vorfälligkeitsentschädigung
empfiehlt sich eine rechtliche Überprüfung
.