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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter III 12/2002  zurück
strichel_hori

Bewertungsgesetz verlängert
Grundbesitz und Betriebsvermögen bleiben bis zum Jahr 2006 erbschaftssteuerlich priviligiert

So jedenfalls sieht es das nunmehr verabschiedete Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vor.

Nach dem Bewertungsgesetz ist zur Berechnung der deutschen Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht das Einheitswertverfahren anzuwenden, sondern eine sogenannte Bedarfsbewertung durchzuführen.

Dies führt zu einem Wertansatz bei Grundbesitz lediglich in Höhe von 50 % bis 70 % des Verkehrswertes.

Ähnliches gilt für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliche Vermögen sowie notierte Anteile an Kapitalgesellschaften.

Mögliche Schlussfolgerung:
Vermögenswerte auf die nächste Generation noch schnell in Form von Immobilien u.a. übertragen?

Dafür würde insbesondere sprechen:

Der ungekürzte Abzug der mit dem unterbewerteten Vermögen zusammenhängenden Schulden bleibt noch zulässig

Die in der Unterbewertung liegende Privilegierung unterliegt keinem Nachversteuerungsvorbehalt

Bei der Begünstigung des Betriebsvermögens lässt sich durch entsprechende Rechtsform, wie etwa der Kapitalgesellschaft, tatsächlich Privatvermögen in den Begünstigtenbereich mit einbringen


Allerdings prüft der Bundesfinanzhof (BFH) wegen dieser Ungleichheiten aktuell die Verfassungsmässigkeit dieses Gesetzes und die Finanzverwaltung erteilt die Steuerbescheide unter Vorbehalt.

strichel_hori

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