Einspruch einlegen bei rückwirkender Verlängerung
der Gewinnbesteuerungsfrist beim Immobilienverkauf
Die Gewinnbesteuerung bei Immobilienverläufen aufgrund
der rückwirkenden Verlängerung der vormaligen
Spekulationsfrist von 2 Jahren auf jetzt 10
Jahre, ist auch beim Bundesfinanzhof auf ernsthafte rechtliche
Zweifel gestossen.
Nach dessen Beschluss vom 05. März 2001 könnte
hiermit dem nach dem Rechtsstaatsprinzip gebotenen Vertrauensschutz
nicht Rechnung getragen worden sein.
Konsequenz: Die Finanzverwaltung lässt entsprechende
Einspruchsverfahren mit Zustimmung des Einspruchsführers
ruhen. Ebenfalls wird auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung
gewährt.
Unsere Empfehlung an Sie: Einspruch einlegen gegen den
Steuerbescheid, wenn Sie Ihre Immobilie mehr als 2 Jahre
nach dem Erwerb veräussert haben und nun zur Verkaufsgewinnbesteuerung
herangezogen werden sollen.