Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien -
wie sieht die Rechtslage aus ?
Der EG-Vertrag gewährleistet zwar grundsätzlich
in seinem Art. 49 und 50 die freie Einbringung von Dienstleistungen
innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Gleichwohl
sind im Fall der immer häufiger werdenden Entsendungen
von Arbeitnehmern nach Spanien spezifische arbeits- und
sozialversicherungsrechtliche Fragen einerseits sowie steuerrechtliche
Fragestellungen andererseits zu beachten.
Detaillierte Ausführungen hierzu finden
Sie hier.