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INFOS FÜR UNTERNEHMER/-INNEN-Newsletter III 10/2002  zurück
strichel_hori

Die nächste Restriktion ist gefallen -
Seit dem 01. August 2002 können wir auch vor allen Oberlandesgerichten Deutschlands für Sie tätig werden

Bis vor kurzem war das direkte Tätigwerden eines Anwalts in Deutschland – zwar seit 2001, bei allen Landgerichten eröffnet -, betreffend die Oberlandesgerichte noch auf das eine Oberlandesgericht des Kanzleisitzes beschränkt.

Ab sofort ist eine direkte gerichtliche Tätigkeit deutschlandweit unsererseits auch vor allen Oberlandesgerichten für Sie möglich.

Praktisch relevant für unsere Kanzlei ist dies insbesondere in erbrechtlichen sowie in zivilrechtlichen Verfahren in zweiter Instanz.

strichel_hori

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