Die nächste Restriktion ist gefallen -
Seit dem 01. August 2002 können wir auch vor allen
Oberlandesgerichten Deutschlands für Sie tätig
werden
Bis vor kurzem war das direkte Tätigwerden eines Anwalts
in Deutschland zwar seit 2001, bei allen Landgerichten
eröffnet -, betreffend die Oberlandesgerichte noch
auf das eine Oberlandesgericht des Kanzleisitzes beschränkt.
Ab sofort ist eine direkte gerichtliche Tätigkeit
deutschlandweit unsererseits auch vor allen Oberlandesgerichten
für Sie möglich.
Praktisch relevant für unsere Kanzlei ist dies insbesondere
in erbrechtlichen sowie in zivilrechtlichen Verfahren in
zweiter Instanz.